Kommunalpolitik
Die Samtgemeinde Sachsenhagen und ihre Mitgliedsgemeinden sind juristische Personen des öffentlichen Rechts. Anders als eine natürliche Person, die selbst Handlungen vornimmt, wie z.B. Verträge abschließen, handelt eine juristische Person des öffentlichen Rechts durch ihre Organe. Diese sind für die Mitgliedsgemeinden der Rat, der Verwaltungsausschuss und der Bürgermeister. Für die Samtgemeinde Sachsenhagen sind es der Samtgemeinderat, der Samtgemeindeausschuss und der Samtgemeindebürgermeister. Neben diesen Organen gibt es auch noch verschiedene Fachausschüsse. Durch die Instrumente wird die Partizipation der Bürgerinnen und Bürger an der Gestaltung in unserem Staat sowie in unseren Kommunen ermöglicht.