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Ausnahmegenehmigung vom Besuch der zuständigen Schule

Entscheidung
Ausnahmegenehmigung
Rechtsgrundlage
§ 63 Niedersächsisches Schulgesetz
Kontaktdaten und Öffnungszeiten
Amt 40 - Amt für Schulen, Sport und Kultur
Jahnstraße 20
31655 Stadthagen

Öffnungszeiten:

Montags bis donnerstags 8.30-12.00 Uhr und 13.30-15.30 Uhr,
freitags 7.30-12.30 Uhr
sowie nach Vereinbarung


Zuständig
Herr Ralf Mahnert
Raumnummer: 221, Telefon: 05721 703-323

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