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Straßenverkehrs-Ordnung, § 46 Abs. 1 Nr. 11
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Parkerleichterung für Schwerbehinderte
Entscheidung
Ausnahmegenehmigung für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung sowie Blinde.
Rechtsgrundlage
Straßenverkehrs-Ordnung, § 46 Abs. 1 Nr. 11Kontaktdaten und Öffnungszeiten
Amt 36 - Straßenverkehrsamt
Jahnstraße 20
31655 Stadthagen
Öffnungszeiten:
Jahnstraße 20
31655 Stadthagen
Öffnungszeiten:
Montags bis donnerstags 8.30-12.00 Uhr und 13.30-15.30 Uhr
freitags 8.00-12.00 Uhr
Fahrzeugzulassungs- und Führerscheinstelle:
Montags 7.45-13.00 Uhr
dienstags - freitags 7.45-11.45 Uhr und
donnerstags zusätzlich 13.00-16.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Zuständig
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