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Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (NamÄndG)
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Namensänderung
Antragstellung und Entscheidung
Öffentlich-rechtliche Änderung von Vor- und/oder Familiennamen
Ausnahmen
Die Antragstellung ist auch bei der Wohnsitzgemeinde möglich.
Die Stadt Rinteln entscheidet selbst über Anträge aus ihrem Zuständigkeitsbereich.
Die Stadt Rinteln entscheidet selbst über Anträge aus ihrem Zuständigkeitsbereich.
Abweichende Öffnungsszeiten:
Montags bis freitags 08.30-12.00 Uhr
Rechtsgrundlage
Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (NamÄndG)Kontaktdaten und Öffnungszeiten
Amt 12 - Amt für Kommunalaufsicht und Wahlen
Jahnstraße 20
31655 Stadthagen
Öffnungszeiten:
Jahnstraße 20
31655 Stadthagen
Öffnungszeiten:
Montags bis donnerstags 8.30-12.00 Uhr und 13.30-15.30 Uhr
freitags 7.30-12.30 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Zuständig
Dokument
Namensänderung - Merkblatt
Merkblatt zur Antragsstellung auf Namensänderung
> Download
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Formular
Namensänderung - Antrag
Antragsformular zur Änderung des Vornamens, des Familiennamens, des Ehenamens sowie Feststellung des Familiennamens.
> Blanko-Version
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