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Namensänderung

Antragstellung und Entscheidung
Öffentlich-rechtliche Änderung von Vor- und/oder Familiennamen
Ausnahmen
Die Antragstellung ist auch bei der Wohnsitzgemeinde möglich.
Die Stadt Rinteln entscheidet selbst über Anträge aus ihrem Zuständigkeitsbereich.
Abweichende Öffnungsszeiten:

Montags bis freitags 08.30-12.00 Uhr

Rechtsgrundlage
Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (NamÄndG)
Kontaktdaten und Öffnungszeiten
Amt 12 - Amt für Kommunalaufsicht und Wahlen
Jahnstraße 20
31655 Stadthagen

Öffnungszeiten:

Montags bis donnerstags 8.30-12.00 Uhr und 13.30-15.30 Uhr
freitags 7.30-12.30 Uhr
sowie nach Vereinbarung


Zuständig
Frau Heike Sandmann
Raumnummer: 141, Telefon: 05721 703-250
Dokument
Namensänderung - Merkblatt
Merkblatt zur Antragsstellung auf Namensänderung
> Download
Formular
Namensänderung - Antrag
Antragsformular zur Änderung des Vornamens, des Familiennamens, des Ehenamens sowie Feststellung des Familiennamens.
> Blanko-Version 

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