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Wasserschutzgebiete

Entscheidung
  • Festsetzung von Wasserschutzgebieten
  • Genehmigung von Maßnahmen nach der Wasserschutzgebietsverordnung sowie die Überwachung auf Einhaltung der Schutzbestimmungen.
Rechtsgrundlage
Nds. Wassergesetz; Wasserschutzgebietsverordnung
Kontaktdaten und Öffnungszeiten
Amt 66 - Amt für Kreisstraßen, Wasser- und Abfallwirtschaft
Jahnstraße 20
31655 Stadthagen

Öffnungszeiten:
Montags bis donnerstags 8.30-12.00 Uhr und 13.30-15.30 Uhr
freitags 7.30-12.30 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Zuständig
Herr Andreas Bake
Raumnummer: 313, Telefon: 05721 703-416
Frau Claudia Schubert
Raumnummer: 314, Telefon: 05721 703-415

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