Der folgende Inhalt wird bereitgestellt durch:
Landkreis Schaumburg | Impressum
Zur Checkliste hinzufügen | Checkliste anzeigen | Checkliste löschen
Nds. Naturschutzgesetz, § 45 Abs. 1
<< Zurück
Zur Checkliste hinzufügen | Checkliste anzeigen | Checkliste löschen
Tiergehege
Entscheidung
Genehmigung zur Haltung von Tieren wildlebender Arten außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden
Rechtsgrundlage
Nds. Naturschutzgesetz, § 45 Abs. 1Kontaktdaten und Öffnungszeiten
Amt 44 - Amt für Naturschutz
Jahnstraße 20
31655 Stadthagen
Öffnungszeiten:
Montags bis donnerstags 8.30-12.00 Uhr und 13.30-15.30 Uhr
freitags 7.30-12.30 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Jahnstraße 20
31655 Stadthagen
Öffnungszeiten:
Montags bis donnerstags 8.30-12.00 Uhr und 13.30-15.30 Uhr
freitags 7.30-12.30 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Zuständig
<< Zurück
