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Jugendschutz

Entscheidung
Ausnahmegenehmigungen zur Durchführung von öffentlichen Tanzveranstaltungen für Kinder und Jugendliche
Rechtsgrundlage
Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit, § 5
Kontaktdaten und Öffnungszeiten
Amt 51 - Jugendamt
Jahnstraße 20
31655 Stadthagen

Öffnungszeiten:
Montags bis donnerstags 8.30-12.00 Uhr und 13.30-15.30 Uhr
freitags 7.30-12.30 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Zuständig
Herr Friedrich-Wilhelm Mensching
Raumnummer: 208, Telefon: 05721 703-381

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