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Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit, § 5
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Jugendschutz
Entscheidung
Ausnahmegenehmigungen zur Durchführung von öffentlichen Tanzveranstaltungen für Kinder und Jugendliche
Rechtsgrundlage
Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit, § 5Kontaktdaten und Öffnungszeiten
Amt 51 - Jugendamt
Jahnstraße 20
31655 Stadthagen
Öffnungszeiten:
Montags bis donnerstags 8.30-12.00 Uhr und 13.30-15.30 Uhr
freitags 7.30-12.30 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Jahnstraße 20
31655 Stadthagen
Öffnungszeiten:
Montags bis donnerstags 8.30-12.00 Uhr und 13.30-15.30 Uhr
freitags 7.30-12.30 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Zuständig
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