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Anpflanzungen schneiden

Infotext
Die Grundstückseigentümer sind verpflichtet, Hecken und andere Anpflanzungen so zurück zu schneiden, dass die Verkehrssicherheit auf den Straßen, Rad- und Fußwegen entlang der Grundstücke nicht gefährdet ist. Auch zugewachsene Verkehrszeichen und sonstige Straßenschilder müssen so frei geschnitten werden, dass sie gut erkennbar sind. Bei Bäumen, die in den Straßenraum ragen, muss eine Durchfahrtshöhe von 4 Metern gewährleistet sein.
Kontaktdaten und Öffnungszeiten
Ordnungsamt
Schloßstraße 3
31558 Hagenburg

Öffnungszeiten:
Montags 09:00 - 12:00 14:00 - 15:30
Dienstags 09:00 - 12:00 14:00 - 15:30
Mittwochs 09:00 - 12:00  
Donnerstags 09:00 - 12:00 14:00 - 18:00
Freitags 09:00 - 12:00  

Zuständig
Frau Monika Knoke
Raumnummer: HGB-02, Telefon: 0 50 33 / 9 60 - 13

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