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Beglaubigungen von Unterschriften
Infotext
Das Meldeamt darf Unterschriften beglaubigen, wenn sie zur Vorlage bei einer Bundes-, Landes- oder Kommunalbehörde verwendet werden sollen oder wenn das Schriftstück bei sonstiger Stelle benötigt wird und Rechtsvorschriften die Vorlage dieses Schriftstückes fordern.
Die Beglaubigung der Unterschrift darf nur vorgenommen werden, wenn sie in Gegenwart des beglaubigenden Bediensteten vollzogen wird. Eine Unterschriftsbeglaubigung kann daher nicht auf schriftlichem Wege erfolgen.
Kosten
Die Gebühr für eine Unterschriftenbeglaubigung beträgt 3,00 Euro.
Für Rentenzwecke ist die Beglaubigung einer Unterschrift gebührenfrei.
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