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Kassengeschäfte

Infotext

Die Samtgemeindekasse überwacht, ob die fälligen Beträge rechtzeitig gezahlt werden und verbucht die Zahlungseingänge.

Bei nicht rechtzeitigen Zahlungen erfolgen Mahnungen.

Wir empfehlen Ihnen, Ihre Steuern und sonstigen Abgaben abbuchen zu lassen.

Das Lastschrifteinzugsverfahren bringt Ihnen und uns erhebliche Vorteile.
Ihre Vorteile:
· Keine Überwachung der Fälligkeitstermine und des zu zahlenden Betrages
· Kein kostenpflichtiges Ändern von Daueraufträgen
· Säumniszuschläge und Mahngebühren entfallen

Unsere Vorteile:
· Pünktlicher Geldeingang
· Automatische Verbuchung des Geldeingangs
· Einsparung von Mahnung und Vollstreckung und der damit verbundenen Kosten.

Mit der Abbuchungsermächtigung gehen Sie keinerlei Risiko ein, weil Sie den Abbuchungsauftrag jederzeit mit sofortiger Wirkung widerrufen können.
Abbuchungsermächtigungen sind als Vordruck abrufbar. Sie sind unterschrieben der Samtgemeindekasse zuzuleiten.

Kontaktdaten und Öffnungszeiten
Samtgemeindekasse
Markt 1
31553 Sachsenhagen

Öffnungszeiten:
Montags 09:00 - 12:00 14:00 - 15:30
Dienstags 09:00 - 12:00 14:00 - 15:30
Mittwochs 09:00 - 12:00  
Donnerstags 09:00 - 12:00 14:00 - 18:00
Freitags 09:00 - 12:00  

Zuständig
Herr Olaf Langner
Raumnummer: SSH-03, Telefon: 0 57 25 / 94 10 - 18
Frau Martina Wilkening
Raumnummer: SSH-03, Telefon: 0 57 25 / 94 10 - 17
Formular
Einzugsermächtigung
Einzugsermächtigung an die Samtgemeindekasse (zur Abbuchung fälliger Grundbesitzabgaben oder ähnliches)
> Download

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