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Baumfällung (Gemeinde Wölpinghausen)

Infotext

Ausserhalb der Ortslagen gilt die Baum- und Heckenschutzverordnung des Landkreises Schaumburg.

Für schützenswerte Bäume und Hecken innerhalb der Ortslagen hat in der Samtgemeinde Sachsenhagen nur die Gemeinde Wölpinghausen eine entsprechende Satzung über den Schutz des Baum und Heckenbestandes in der Gemeinde Wölpinghausen erlassen. Diese kann im Bereich Download heruntergeladen bzw. betrachtet werden.

Kontaktdaten und Öffnungszeiten
Kämmerei
Markt 1
31553 Sachsenhagen

Öffnungszeiten:
Montags 09:00 - 12:00 14:00 - 15:30
Dienstags 09:00 - 12:00 14:00 - 15:30
Mittwochs 09:00 - 12:00  
Donnerstags 09:00 - 12:00 14:00 - 18:00
Freitags 09:00 - 12:00  

Zuständig
Herr Frank Behrens
Raumnummer: SSH-06, Telefon: 0 57 25 / 94 10 - 12
Herr Jörn Wedemeier
Raumnummer: HGB-06, Telefon: 0 50 33 / 9 60 - 10
Dokument
Schutz des Baum- und Heckenbestandes, Satzung
Satzung der Gemeinde Wölpinghausen über den Schutz des Baum- und Heckenbestandes innerhalb der geschlossenen Ortslage
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