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Kanalbenutzungsgebühren

Infotext
Durch die Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die öffentlichen zentralen Schmutzwasseranlagen der Samtgemeinde Sachsenhagen wird die Festsetzung der Kanalbenutzungsgebühren geregelt.
 
Gebührenpflichtig ist der Grundstückseigentümer. Mehrere Gebührenpflichtige sind Gesamtschuldner.
 
Die Kanalbenutzungsgebühr wird nach der Schmutzwassermenge bemessen, die in die öffentlichen zentralen Schmutzwasseranlagen gelangt. Berechnungseinheit für die Gebühr ist 1 Kubikmeter Schmutzwasser.  Der Verbrauch wird durch einen Wasserzähler ermittelt.
 
 
Gebührensätze
 
Die Kanalbenutzungsgebühr beträgt 2,60 Euro für jeden vollen Kubikmeter Frischwasser.
 
 
Besonderheiten
 
Wassermengen, die nicht ins Kanalnetz gelangt sind, hat der Gebührenpflichtige der Samtgemeinde Sachsenhagen für den abgelaufenen Erhebungszeitraum von einem Kalenderjahr innerhalb der folgenden zwei Monate anzuzeigen. Sie sind durch geeichte Wasserzähler nachzuweisen, die der Gebührenpflichtige auf seine Kosten einbauen muss. Weitere Informationen dazu finden Sie im Anliegen "Gartenwasserzähler"
Kontaktdaten und Öffnungszeiten
Steueramt
Markt 1
31553 Sachsenhagen

Öffnungszeiten:
Montags 09:00 - 12:00 14:00 - 15:30
Dienstags 09:00 - 12:00 14:00 - 15:30
Mittwochs 09:00 - 12:00  
Donnerstags 09:00 - 12:00 14:00 - 18:00
Freitags 09:00 - 12:00  

Zuständig
Frau Anja Sydow
Raumnummer: SSH-02, Telefon: 0 57 25 / 94 10 - 16
Formular
Einzugsermächtigung
Einzugsermächtigung an die Samtgemeindekasse (zur Abbuchung fälliger Grundbesitzabgaben oder ähnliches)
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