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Frischwassergebühren

Infotext
Durch die Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Wasserversorgung der Samtgemeinde Sachsenhagen wird Festsetzung der Frischwassergebühren geregelt.
 
Gebührenpflichtig ist der Grundstückseigentümer. Mehrere Gebührenpflichtige sind Gesamtschuldner.
 
Die Wassergebühr besteht aus einer Grundgebühr und einer Verbrauchsgebühr, die nach der Menge des entnommenen Wassers bemessen wird. Berechnungseinheit für die Gebühr ist 1 cbm Wasser. Der Wasserverbrauch wird durch einen Wasserzähler ermittelt.
 
 
Gebührensätze
 
 
Die Höhe der Grundgebühr beträgt bei einer Zählergruppe (Nenndurchfluss) von
 
Zählergruppe Kosten jährlich bis 2011 Kosten jährlich ab 2012
3 - 5 cbm/h (QN 2,5)   49,20 Euro   60,60 Euro
5 - 10 cbm/h (QN6)   73,20 Euro   84,60 Euro
10 – 20 cbm/h (QN 10)  229,20 Euro 240,60 Euro
> als 20 cbm/h 445,20 Euro 456,60 Euro
 
 
Die Verbrauchsgebühr beträgt für jeden Kubikmeter Wasser 1,00 Euro.
Kontaktdaten und Öffnungszeiten
Steueramt
Markt 1
31553 Sachsenhagen

Öffnungszeiten:
Montags 09:00 - 12:00 14:00 - 15:30
Dienstags 09:00 - 12:00 14:00 - 15:30
Mittwochs 09:00 - 12:00  
Donnerstags 09:00 - 12:00 14:00 - 18:00
Freitags 09:00 - 12:00  

Zuständig
Frau Anja Sydow
Raumnummer: SSH-02, Telefon: 0 57 25 / 94 10 - 16
Formular
Einzugsermächtigung
Einzugsermächtigung an die Samtgemeindekasse (zur Abbuchung fälliger Grundbesitzabgaben oder ähnliches)
> Download

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