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Frischwassergebühren
Infotext
Durch die Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Wasserversorgung der Samtgemeinde Sachsenhagen wird Festsetzung der Frischwassergebühren geregelt.
Gebührenpflichtig ist der Grundstückseigentümer. Mehrere Gebührenpflichtige sind Gesamtschuldner.
Die Wassergebühr besteht aus einer Grundgebühr und einer Verbrauchsgebühr, die nach der Menge des entnommenen Wassers bemessen wird. Berechnungseinheit für die Gebühr ist 1 cbm Wasser. Der Wasserverbrauch wird durch einen Wasserzähler ermittelt.
Gebührensätze
Die Höhe der Grundgebühr beträgt bei einer Zählergruppe (Nenndurchfluss) von
| Zählergruppe | Kosten jährlich bis 2011 | Kosten jährlich ab 2012 |
| 3 - 5 cbm/h (QN 2,5) | 49,20 Euro | 60,60 Euro |
| 5 - 10 cbm/h (QN6) | 73,20 Euro | 84,60 Euro |
| 10 – 20 cbm/h (QN 10) | 229,20 Euro | 240,60 Euro |
| > als 20 cbm/h | 445,20 Euro | 456,60 Euro |
Die Verbrauchsgebühr beträgt für jeden Kubikmeter Wasser 1,00 Euro.
Kontaktdaten und Öffnungszeiten
Steueramt
Markt 1
31553 Sachsenhagen
Öffnungszeiten:
Markt 1
31553 Sachsenhagen
Öffnungszeiten:
| Montags | 09:00 - 12:00 | 14:00 - 15:30 |
| Dienstags | 09:00 - 12:00 | 14:00 - 15:30 |
| Mittwochs | 09:00 - 12:00 | |
| Donnerstags | 09:00 - 12:00 | 14:00 - 18:00 |
| Freitags | 09:00 - 12:00 |
Zuständig
Formular
Einzugsermächtigung
Einzugsermächtigung an die Samtgemeindekasse (zur Abbuchung fälliger Grundbesitzabgaben oder ähnliches)
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