Gemeinde Auhagen Gemeinde Hagenburg Stadt Sachsenhagen Gemeinde Wölpinghausen


Der folgende Inhalt wird bereitgestellt durch: Landkreis Schaumburg | Impressum

Zur Checkliste hinzufügen | Checkliste anzeigen | Checkliste löschen

Brunnen

Entscheidung
  • Entgegennahme der Anzeige eines Brunnens für die Grundwasserentnahme in geringem Umfang außerhalb von Wasser- / Heilquellenschutzgebieten.
  • Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Grundwasserentnahme von mehr als 10 m3 pro Tag oder innerhalb von Wasser- / Heilquellenschutzgebieten auch für geringe Mengen.
Rechtsgrundlage
Nds. Wassergesetz (NWG), §§ 138 (Anzeigepflicht) und 10 (Erlaubnis)
Kontaktdaten und Öffnungszeiten
Amt 66 - Amt für Kreisstraßen, Wasser- und Abfallwirtschaft
Jahnstraße 20
31655 Stadthagen

Öffnungszeiten:
Montags bis donnerstags 8.30-12.00 Uhr und 13.30-15.30 Uhr
freitags 7.30-12.30 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Zuständig
Herr Andreas Bake
Raumnummer: 313, Telefon: 05721 703-416

<< Zurück