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Nds. Wassergesetz (NWG), §§ 138 (Anzeigepflicht) und 10 (Erlaubnis)
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Brunnen
Entscheidung
- Entgegennahme der Anzeige eines Brunnens für die Grundwasserentnahme in geringem Umfang außerhalb von Wasser- / Heilquellenschutzgebieten.
- Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Grundwasserentnahme von mehr als 10 m3 pro Tag oder innerhalb von Wasser- / Heilquellenschutzgebieten auch für geringe Mengen.
Rechtsgrundlage
Nds. Wassergesetz (NWG), §§ 138 (Anzeigepflicht) und 10 (Erlaubnis)Kontaktdaten und Öffnungszeiten
Amt 66 - Amt für Kreisstraßen, Wasser- und Abfallwirtschaft
Jahnstraße 20
31655 Stadthagen
Öffnungszeiten:
Montags bis donnerstags 8.30-12.00 Uhr und 13.30-15.30 Uhr
freitags 7.30-12.30 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Jahnstraße 20
31655 Stadthagen
Öffnungszeiten:
Montags bis donnerstags 8.30-12.00 Uhr und 13.30-15.30 Uhr
freitags 7.30-12.30 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Zuständig
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