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Vorläufiger Reisepass

Infotext

Falls Sie kurzfristig einen Reisepass benötigen und dies glaubhaft darlegen können, kann Ihnen ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden, den Sie in der Regel am Tag der Beantragung erhalten. Zur Ausstellung müssen Sie persönlich vorsprechen.

Der vorläufige Reisepass hat eine Gültigkeit von 1 Jahr  ab Ausstellungsdatum.

Erforderliche Unterlagen

Für die Ausstellung des vorläufigen Reisepasses benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • ein neues Lichtbild
  • Ihren alten ggf. ungültigen Personalausweis, Reispass oder Kinderreisepass,
  • Ihre Abstammungs-bzw. Geburtsurkunde oder Familienbuch,
  • ggf. Spätaussiedlerbescheinigung / Bundesvertriebenenausweis
Kosten
Für die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses werden Gebühren in Höhe von 26,00 € erhoben.
Verlust oder Diebstahl
Haben Sie Personalausweis, Reisepass oder Kinderpass verloren oder wurde er Ihnen gestohlen, teilen Sie dies bitte umgehend Ihrer Meldestelle mit. Sollten Sie Ihre Papiere wieder finden, informieren Sie bitte ebenfalls Ihr zuständiges Meldeamt.
Kontaktdaten und Öffnungszeiten
Meldeamt
Schloßstr. 3, 31558 Hagenburg
 Markt 1, 31553 Sachsenhagen

Öffnungszeiten:
Montags 09:00 - 12:00  14:00 - 15:30
Dienstags 09:00 - 12:00  14:00 - 15:30
Mittwochs 09:00 - 12:00  
Donnerstags 09:00 - 12:00  14:00 - 18:00
Freitags 09:00 - 12:00  

Zuständig
Frau Jutta Bornemann
Raumnummer: HGB-02, Telefon: 0 50 33 / 9 60 - 12
Frau Petra Hoppe
Raumnummer: HGB-02, Telefon: 0 50 33 / 9 60 - 12
Frau Monika Knoke
Raumnummer: HGB-02, Telefon: 0 50 33 / 9 60 - 13

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