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Vollstreckung
Infotext
Fällige Beträge, die nicht gezahlt worden sind, werden angemahnt. Erfolgt dann noch keine Zahlung, wird der Betrag „zwangsweise beigetrieben“. In diesem Fall kommt die zuständige Vollstreckungsbeamtin (welche die gleichen Rechte wie ein Gerichtsvollzieher hat) zum Zahlungspflichtigen. Sie hat das Recht, Bargeld und Wertgegenstände zu pfänden. Auch Kontopfändungen und Pfändungen des Arbeitslohnes sind möglich. Die Vollstreckungskosten hat der Schuldner zu tragen.
Um diese Unannehmlichkeiten zu vermeiden, wird gebeten, fällige Beträge rechtzeitig zu zahlen. Einfacher, billiger und bequemer geht es mit der Abbuchungsermächtigung
Um diese Unannehmlichkeiten zu vermeiden, wird gebeten, fällige Beträge rechtzeitig zu zahlen. Einfacher, billiger und bequemer geht es mit der Abbuchungsermächtigung
Kontaktdaten und Öffnungszeiten
Samtgemeindekasse
Markt 1
31553 Sachsenhagen
Öffnungszeiten:
Markt 1
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Öffnungszeiten:
| Montags | 09:00 - 12:00 | 14:00 - 15:30 |
| Dienstags | 09:00 - 12:00 | 14:00 - 15:30 |
| Mittwochs | 09:00 - 12:00 | |
| Donnerstags | 09:00 - 12:00 | 14:00 - 18:00 |
| Freitags | 09:00 - 12:00 |
Zuständig
Formular
Einzugsermächtigung
Einzugsermächtigung an die Samtgemeindekasse (zur Abbuchung fälliger Grundbesitzabgaben oder ähnliches)
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