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Vergnügungssteuer

Infotext
Die Mitgliedsgemeinden erheben Vergnügungssteuer für die im Gemeindegebiet veranstalteten Vergnügungen gewerblicher Art. Hierunter fallen u.a. Tanzvergnügen, Spielcasinos, Spielautomaten oder Ringkampfveranstaltungen.
 
Diese Veranstaltungen sind bei der Gemeinde spätestens 3 Werktage vorher  anzumelden. Zur Anmeldung sind der Unternehmer der Veranstaltung und der Inhaber der dazu benutzten Räume/Grundstücke verpflichtet.
Kontaktdaten und Öffnungszeiten
Steueramt
Markt 1
31553 Sachsenhagen

Öffnungszeiten:
Montags 09:00 - 12:00 14:00 - 15:30
Dienstags 09:00 - 12:00 14:00 - 15:30
Mittwochs 09:00 - 12:00  
Donnerstags 09:00 - 12:00 14:00 - 18:00
Freitags 09:00 - 12:00  

Zuständig
Frau Anja Sydow
Raumnummer: SSH-02, Telefon: 0 57 25 / 94 10 - 16
Dokument
Vergnügungssteuersatzung Sachsenhagen
Vergnügungssteuersatzung der Stadt Sachsenhagen
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Vergnügungssteuersatzung Wölpinghausen
Vergnügungssteuersatzung der Gemeinde Wölpinghausen
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Formular
Vergnügungssteuer, Veranstaltungsanmeldung
Formular zur Anmeldung einer Veranstaltung im Rahmen der Vergnügungssteuer
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