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Vergnügungssteuer
Infotext
Die Mitgliedsgemeinden erheben Vergnügungssteuer für die im Gemeindegebiet veranstalteten Vergnügungen gewerblicher Art. Hierunter fallen u.a. Tanzvergnügen, Spielcasinos, Spielautomaten oder Ringkampfveranstaltungen.
Diese Veranstaltungen sind bei der Gemeinde spätestens 3 Werktage vorher anzumelden. Zur Anmeldung sind der Unternehmer der Veranstaltung und der Inhaber der dazu benutzten Räume/Grundstücke verpflichtet.
Kontaktdaten und Öffnungszeiten
Steueramt
Markt 1
31553 Sachsenhagen
Öffnungszeiten:
Markt 1
31553 Sachsenhagen
Öffnungszeiten:
| Montags | 09:00 - 12:00 | 14:00 - 15:30 |
| Dienstags | 09:00 - 12:00 | 14:00 - 15:30 |
| Mittwochs | 09:00 - 12:00 | |
| Donnerstags | 09:00 - 12:00 | 14:00 - 18:00 |
| Freitags | 09:00 - 12:00 |
Zuständig
Dokument
Vergnügungssteuersatzung Sachsenhagen
Vergnügungssteuersatzung der Stadt Sachsenhagen
> Download
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Vergnügungssteuersatzung Wölpinghausen
Vergnügungssteuersatzung der Gemeinde Wölpinghausen
> Download
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Formular
Vergnügungssteuer, Veranstaltungsanmeldung
Formular zur Anmeldung einer Veranstaltung im Rahmen der Vergnügungssteuer
> Download
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