Urkunden
Personenstandsurkunden sind zum Beispiel
- Geburtsurkunden
- Eheurkunden
- Lebenspartnerschaftsurkunden
- Stebeurkunden
- beglaubigte Abschriften aus dem Geburts-, Ehe- und Sterberegister
Die Urkunden können immer nur von dem Standesamt ausgestellt werden, in dessen Bezirk das beurkundete Ereignis stattgefunden hat. Ist Ihr Kind zum Beispiel im Krankenhaus in Stadthagen geboren, kann für das Kind eine Geburtsurkunde nur vom Standesamt Stadthagen ausgestellt werden.
Das Standesamt Sachsenhagen ist für die Gemeinden Auhagen, Sachsenhagen, Hagenburg und Wölpinghausen zuständig. Wenn also eine Geburt, ein Sterbefall oder eine Eheschließung in einer der 4 Gemeinden stattgefunden hat, ist das Standesamt Sachsenhagen für die Ausstellung von dazugeörigen Personenstandsurkunden zuständig.
Die Personenstandsbücher werden bereits seit 1876, teilweise auch schon seit 1874 geführt. Urkunden können jedoch nur aus solchen Personenstandsbüchern ausgestellt werden, die noch innerhalb der Fortführungsfristen liegen. Die Fortführungfristen betragen für Geburten 110 Jahre, für Eheschließungen und Lebenspartnerschaften 80 Jahre und für Sterbefälle 30 Jahre. Nach Ablauf der Fortführungsfristen können aus den Personenstandsbüchern nur noch Kopien angefertigt werden.
Urkunden können nur denjenigen Personen ausgehändigt werden, auf die sich der jeweilige Personenstandseintrag bezieht sowie deren Ehegatten, Vorfahren oder Abkömmlingen und seit neuestem auch Geschwistern (im Bereich Geburts- und Sterberegister).
| erste Urkunde | jede weitere Urkunde | |
| Geburtsurkunde | 10,00 € | 5,00 € |
| Eheurkunde | 10,00 € | 5,00 € |
| Sterbeurkunde |
10,00 € |
5,00 € |
| beglaubigte Abschriften | 10,00 € | 5,00 € |
Markt 1
31553 Sachsenhagen
Öffnungszeiten:
| Montags | 09:00 - 12:00 | 14:00 - 15:30 |
| Dienstags | 09:00 - 12:00 | 14:00 - 15:30 |
| Mittwochs | 09:00 - 12:00 | |
| Donnerstags | 09:00 - 12:00 | 14:00 - 18:00 |
| Freitags | 09:00 - 12:00 |
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