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Straßenreinigung

Infotext
Die Straßenreinigungspflicht umfasst insbesondere die Beseitigung von Schmutz, Laub, Schnee, Papier, sonstigen Unrat und Unkraut. Besondere Verunreinigungen wie zum Bespiel durch Bauarbeiten, durch An- und Abfuhr von festen Brennstoffen und Abfällen, durch Unfälle, landwirtschaftlicher Fahrzeuge oder Tiere sind unverzüglich zu beseitigen.
Jeder Grundstückseigentümer in der Samtgemeinde Sachsenhagen ist auf Grund der Straßenreinigungssatzung sowie der Verordnung über Art und Umfang der Straßenreinigung verpflichtet die Reinigung durchzuführen
Kontaktdaten und Öffnungszeiten
Ordnungsamt
Schloßstraße 3
31558 Hagenburg

Öffnungszeiten:
Montags 09:00 - 12:00 14:00 - 15:30
Dienstags 09:00 - 12:00 14:00 - 15:30
Mittwochs 09:00 - 12:00  
Donnerstags 09:00 - 12:00 14:00 - 18:00
Freitags 09:00 - 12:00  

Zuständig
Frau Monika Knoke
Raumnummer: HGB-02, Telefon: 0 50 33 / 9 60 - 13
Herr Roland Reichert
Raumnummer: HGB-04, Telefon: 0 50 33 / 9 60 - 15
Dokument
Straßenreinigungssatzung
Satzung über die Straßenreinigung in der Samtgemeinde Sachsenhagen.
> Download
Straßenreinigungsverordnung
Verordnung über Art und Umfang der Straßenreinigung in der Samtgemeinde Sachsenhagen.
> Download

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