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Frau Jutta Bornemann
Raumnummer: HGB-02, Telefon: 0 50 33 / 9 60 - 12
Frau Petra Hoppe
Raumnummer: HGB-02, Telefon: 0 50 33 / 9 60 - 12
Frau Monika Knoke
Raumnummer: HGB-02, Telefon: 0 50 33 / 9 60 - 13
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Steuerliche Lebensbescheinigungen
Infotext
Eine steuerliche Lebensbescheinigung für Kinder ist auf Antrag Personen auszustellen, die mit dem Kind im ersten Grad verwandt sind, wenn das Kind nicht in der Wohnung dieser Person gemeldet ist und zu Beginn des Kalenderjahres das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Zuständig ist die Gemeinde, bei der das Kind mit Haupt- oder Alleiniger Wohnung gemeldet ist.
Die steuerliche Lebensbescheinigung wird häufig bei getrennt lebenden Eltern für ein Kind verlangt, wenn es auf der Lohnsteuerkarte des Elternteils eingetragen werden soll, bei dem es nicht wohnt.
Erforderliche Unterlagen
Der Antragsteller muss geeignete Unterlagen über die Feststellung der Vaterschaft mitbringen, dass er mit dem Kind im ersten Grad verwandt ist, wie z.B. eine Abstammungsurkunde.
Kosten
Die steuerliche Lebensbescheinigung ist gebührenfrei.
Kontaktdaten und Öffnungszeiten
Meldeamt
Schloßstr. 3, 31558 Hagenburg
Markt 1, 31553 Sachsenhagen
Öffnungszeiten:
Schloßstr. 3, 31558 Hagenburg
Markt 1, 31553 Sachsenhagen
Öffnungszeiten:
| Montags | 09:00 - 12:00 | 14:00 - 15:30 |
| Dienstags | 09:00 - 12:00 | 14:00 - 15:30 |
| Mittwochs | 09:00 - 12:00 | |
| Donnerstags | 09:00 - 12:00 | 14:00 - 18:00 |
| Freitags | 09:00 - 12:00 |
Zuständig
Frau Jutta BornemannRaumnummer: HGB-02, Telefon: 0 50 33 / 9 60 - 12
Frau Petra HoppeRaumnummer: HGB-02, Telefon: 0 50 33 / 9 60 - 12
Frau Monika KnokeRaumnummer: HGB-02, Telefon: 0 50 33 / 9 60 - 13
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