Gemeinde Auhagen Gemeinde Hagenburg Stadt Sachsenhagen Gemeinde Wölpinghausen


Zur Checkliste hinzufügen | Checkliste anzeigen | Checkliste löschen

Sterbefall

Infotext

Ein Sterbefall ist innerhalb von 3 Werktagen beim Standesamt anzuzeigen. Zuständig für die Entgegennahme und Beurkundung ist das Standesamt, in dessen Bezirk die Person verstorben ist.

In der Regel wird ein Sterbefall von einem von Ihnen frei wählbaren Bestatter angezeigt. Die Bestattungsinstitute sind umfassend darüber informiert, welche Unterlagen beim Standesamt vorzulegen sind.

Der Sterbefall kann aber natürlich auch von einem Angehörigen angezeigt werden.

Erforderliche Unterlagen

War die verstorbene Person ledig

War die verstorbene Person verheiratet

War die verstorbene Person verwitwet

Informationen erfragen Sie bitte direkt beim Standesamt.

Kosten

Die Beurkundung des Sterbefalls ist kostenlos.

Es fallen jedoch Kosten für auszustellende Urkunden an. Die erste Urkunde kostet 10,00 Euro und jede weitere 5,00 Euro. Urkunden für die gesetzliche Sozialversicherung sind gebührenfrei.

Kontaktdaten und Öffnungszeiten
Standesamt
Markt 1
31553 Sachsenhagen

Öffnungszeiten:
Montags 09:00 - 12:00 14:00 - 15:30
Dienstags 09:00 - 12:00 14:00 - 15:30
Mittwochs 09:00 - 12:00  
Donnerstags 09:00 - 12:00 14:00 - 18:00
Freitags 09:00 - 12:00  

Zuständig
Herr Dirk Hesterberg
Raumnummer: SSH-04, Telefon: 0 57 25 / 94 10 - 19

<< Zurück