Sterbefall
Ein Sterbefall ist innerhalb von 3 Werktagen beim Standesamt anzuzeigen. Zuständig für die Entgegennahme und Beurkundung ist das Standesamt, in dessen Bezirk die Person verstorben ist.
In der Regel wird ein Sterbefall von einem von Ihnen frei wählbaren Bestatter angezeigt. Die Bestattungsinstitute sind umfassend darüber informiert, welche Unterlagen beim Standesamt vorzulegen sind.
Der Sterbefall kann aber natürlich auch von einem Angehörigen angezeigt werden.
War die verstorbene Person ledig
War die verstorbene Person verheiratet
War die verstorbene Person verwitwet
Informationen erfragen Sie bitte direkt beim Standesamt.
Die Beurkundung des Sterbefalls ist kostenlos.
Es fallen jedoch Kosten für auszustellende Urkunden an. Die erste Urkunde kostet 10,00 Euro und jede weitere 5,00 Euro. Urkunden für die gesetzliche Sozialversicherung sind gebührenfrei.
Markt 1
31553 Sachsenhagen
Öffnungszeiten:
| Montags | 09:00 - 12:00 | 14:00 - 15:30 |
| Dienstags | 09:00 - 12:00 | 14:00 - 15:30 |
| Mittwochs | 09:00 - 12:00 | |
| Donnerstags | 09:00 - 12:00 | 14:00 - 18:00 |
| Freitags | 09:00 - 12:00 |
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