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Schiedswesen

Infotext
"Schlichten statt richten"

Unter diesem Motto versehen in der Samtgemeinde Sachsenhagen zwei Schiedspersonen ihren ehrenamtlichen Dienst. Die Schiedsmänner und Schiedsfrauen führen Schlichtungsverfahren in Straf- und Zivilsachen durch. 

Im Streitfall ist immer das Schiedsamt örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Antragsgegner wohnt. Dort reicht man als Antragstellerin oder Antragsteller einen Antrag auf Schlichtung ein. In dem Antrag auf Schlichtung wird der streitige Sachverhalt kurz geschildert und das Schlichtungsbegehren formuliert.

Zur Schlichtungsverhandlung werden die Parteien geladen. Sie haben persönlich zu erscheinen. Unentschuldigtes Fernbleiben kann mit einem Ordnungsgeld geahndet werden. Die Verhandlung wird von der Schiedsperson mit dem Ziel geführt, eine gütliche Einigung der Parteien zu erreichen: unter gegenseitigem Nachgeben soll ein Vergleich geschlossen werden.

Ein abgeschlossener Vergleich beendet den Streit. Die darin übernommenen Verpflichtungen vermögensrechtlicher Art können wie aus einem Urteil dreißig Jahre lang vollstreckt werden (der Vergleich ist damit ein sogenannter "vollstreckbarer Titel" nach § 794 der Zivilprozeßordnung). Weil es aber keinen Sieger und Besiegten gibt, ist ein Vergleich oftmals befriedender als ein Urteil.

Schiedspersonen in der Samtgemeinde Sachsenhagen:

Schiedsfrau: Regina Kleiner
  Überm Schradweg 22
  31558 Hagenburg
  Tel.: 0 50 33 / 72 00

 

stellv. Schiedsmann: Manfred Burghardt
  Schaumbuger Landstraße 5
  31556 Wölpinghausen
  Tel.: 0 50 37 / 28 82

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