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Reisepässe

Infotext
Für die Reisen in das außereuropäische Ausland sowie in die meisten osteuropäischen Länder benötigen Sie einen Reisepass. Innerhalb Westeuropas genügt in der Regel der Personalausweis als Passersatz. Da sich die Einreisebestimmungen der einzelnen Länder unterscheiden, sollten Sie im Zweifelfall bei Ihrem Reiseveranstalter oder der Botschaft Ihres Ziellandes nachfragen, ob ein Reisepass erforderlich ist.
 
Bei der Beantragung des Reisepasses ist Ihre eigenhändige Unterschrift notwendig und es wird eine Identitätsprüfung vorgenommen. Daher müssen Sie persönlich in der Meldestelle vorsprechen. Für Minderjährige müssen beide Elternteile bzw. der alleinige elterliche Sorgeberechtigte dem Antrag schriftlich zustimmen. Das alleinige elterliche Sorgerecht ist anhand des Beschlusses des Familiengerichts nachzuweisen.
 
Die Gültigkeit des Reisepasses beträgt 6 Jahre für Personen unter 24 Jahre und 10 Jahre für Personen, welche das 24. Lebensjahr vollendet haben. Verlängerungen sind nicht möglich.
 
 
Falls Sie kurzfristig verreisen wollen und einen Reisepass benötigen, können Sie einen vorläufigen Reisepass beantragen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier!
Erforderliche Unterlagen
Für die Ausstellung eines Reisepasses benötigen Sie folgende Unterlagen:
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild,
  • Ihren alten ggf. ungültigen Personalausweis, Reisepass bzw. Kinderreisepass,
  • Ihre Abstammungs- bzw. Geburtsurkunde oder Ihre Heiratsurkunde bzw. Familienbuch,
  • ggf. Ihre Spätaussiedlerbescheinigung bzw. den Bundesvertriebenenausweis.
Kosten

Für Personen unter 24 Jahren kostet die Neuausstellung des Reisepasses 37,50 €, für Personen über 24 Jahre 59 €.

Verlust oder Diebstahl
Haben Sie Personalausweis, Reisepass oder Kinderpass verloren oder wurde er Ihnen gestohlen, teilen Sie dies bitte umgehend Ihrer Meldestelle mit. Sollten Sie Ihre Papiere wieder finden, informieren Sie bitte ebenfalls Ihr zuständiges Meldeamt.
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Kontaktdaten und Öffnungszeiten
Meldeamt
Schloßstr. 3, 31558 Hagenburg
 Markt 1, 31553 Sachsenhagen

Öffnungszeiten:
Montags 09:00 - 12:00  14:00 - 15:30
Dienstags 09:00 - 12:00  14:00 - 15:30
Mittwochs 09:00 - 12:00  
Donnerstags 09:00 - 12:00  14:00 - 18:00
Freitags 09:00 - 12:00  

Zuständig
Frau Jutta Bornemann
Raumnummer: HGB-02, Telefon: 0 50 33 / 9 60 - 12
Frau Petra Hoppe
Raumnummer: HGB-02, Telefon: 0 50 33 / 9 60 - 12
Frau Monika Knoke
Raumnummer: HGB-02, Telefon: 0 50 33 / 9 60 - 13
Frau Ulrike Miede
Raumnummer: SSH-01, Telefon: 0 57 25 / 94 10 - 15

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