Gemeinde Auhagen Gemeinde Hagenburg Stadt Sachsenhagen Gemeinde Wölpinghausen


Zur Checkliste hinzufügen | Checkliste anzeigen | Checkliste löschen

Plakatierungen

Infotext
Wer im Bereich der Samtgemeinde Sachsenhagen plakatieren möchte, bedarf dazu einer Genehmigung. Sie müssen einen formlosen Antrag stellen und folgende Angaben machen:
  • Größe des Plakates
  • Menge (aufgeteilt nach den Orten Auhagen, Hagenburg, Sachsenhagen und Wölpinghausen)
  • Zeitraum (Beginn und Ende)
  • Grund der Plakatierung
Kosten
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Anzahl der Plakate und der Dauer des Aushangs.
Kontaktdaten und Öffnungszeiten
Ordnungsamt
Schloßstraße 3
31558 Hagenburg

Öffnungszeiten:
Montags 09:00 - 12:00 14:00 - 15:30
Dienstags 09:00 - 12:00 14:00 - 15:30
Mittwochs 09:00 - 12:00  
Donnerstags 09:00 - 12:00 14:00 - 18:00
Freitags 09:00 - 12:00  

Zuständig
Frau Monika Knoke
Raumnummer: HGB-02, Telefon: 0 50 33 / 9 60 - 13
Herr Roland Reichert
Raumnummer: HGB-04, Telefon: 0 50 33 / 9 60 - 15
Dokument
Plakatierungssatzung Hagenburg
Satzung über die Sondernutzung an Ortsstraßen und Ortsdurchfahrten und über die Erhebung von Sondernutzungsgebühren in der Gemeinde Hagenburg.
> Download
Plakatiernugssatzung Sachsenhagen
Satzung über die Sondernutzung an Ortsstraßen und Ortsdurchfahrten und über die Erhebung von Sondernutzungsgebühren in der Stadt Sachsenhagen.
> Download

<< Zurück