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Personalausweise

Infotext

Jeder deutsche Staatsangehörige, der das 12. Lebensjahr vollendet hat, ist verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen, sofern er sich nicht durch einen gültigen Reisepass ausweisen kann. Der Personalausweis dient grundsätzlich zum Gebrauch im Inland und ist das geeignete Dokument für Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens und zur Legitimation der Behörden.
 
Da bei der Beantragung des Personalausweises Ihre eigenhändige Unterschrift notwendig ist und eine Identitätsprüfung vorgenommen wird, müssen Sie persönlich in der Meldestelle vorsprechen.
 
Die Gültigkeit eines Personalausweises für Personen bis zum 24. Lebensjahr beträgt 6 Jahre, für Personen über 24 Jahre 10 Jahre. Verlängerungen sind nicht möglich.
 
Falls Sie kurzfristig verreisen wollen und einen Personalausweis benötigen, können Sie einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier!

Erforderliche Unterlagen

Für die Ausstellung eines Personalausweises benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • ein neues Lichtbild,
  • Ihren alten ggf. ungültigen Personalausweis, Reisepass bzw. Kindereisepass,
  • Ihre Abstammungs- bzw. Geburtsurkunde oder Ihre Heiratsurkunde bzw. Familienbuch,
  • ggf. Ihre Spätaussiedlerbescheinigung bzw. den Bundesvertriebenenausweis.
Kosten

Für die Ausstellung eines Personalausweises für Personen ab 24 Jahren ist eine Gebühr in Höhe von 28,80 € zu entrichten.

Für Personen unter 24 Jahren ist für die Ausstellung des Personalausweises eine Gebühr in Höhe von 22,80 € zu zahlen.
Der Personalausweis kann ab dem 12. Lebensjahr beantragt werden.

Verlust oder Diebstahl
Haben Sie Personalausweis, Reisepass oder Kinderpass verloren oder wurde er Ihnen gestohlen, teilen Sie dies bitte umgehend Ihrer Meldestelle mit. Sollten Sie Ihre Papiere wieder finden, informieren Sie bitte ebenfalls Ihr zuständiges Meldeamt.
Kontaktdaten und Öffnungszeiten
Meldeamt
Schloßstr. 3, 31558 Hagenburg
 Markt 1, 31553 Sachsenhagen

Öffnungszeiten:
Montags 09:00 - 12:00  14:00 - 15:30
Dienstags 09:00 - 12:00  14:00 - 15:30
Mittwochs 09:00 - 12:00  
Donnerstags 09:00 - 12:00  14:00 - 18:00
Freitags 09:00 - 12:00  

Zuständig
Frau Jutta Bornemann
Raumnummer: HGB-02, Telefon: 0 50 33 / 9 60 - 12
Frau Petra Hoppe
Raumnummer: HGB-02, Telefon: 0 50 33 / 9 60 - 12
Frau Monika Knoke
Raumnummer: HGB-02, Telefon: 0 50 33 / 9 60 - 13
Frau Ulrike Miede
Raumnummer: SSH-01, Telefon: 0 57 25 / 94 10 - 15

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