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Lohnsteuerkarten

Infotext
Ausstellung der Lohnsteuerkarte:
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wird eine Lohnsteuerkarte ausgestellt, wenn sie am 20. September des Vorjahres in der Samtgemeinde Sachsenhagen mit Hauptwohnsitz gemeldet waren.
 
Personen, die nach dem 20. September des Vorjahres in den Bereich der Samtgemeinde Sachsenhagen gezogen sind, erhalten ihre Lohnsteuerkarte von der Stadt oder Gemeinde, in der sie am Stichtag mit Hauptwohnung gemeldet waren.
 
Bei verheirateten Arbeitnehmern, deren Ehegatte unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist und von ihrem Ehegatten nicht dauernd getrennt lebend, ist die Gemeinde für die Ausstellung der Lohnsteuerkarten örtlich zuständig, in deren Bezirk beide Ehegatten am 20. September des Vorjahres für eine gemeinsame Wohnung, bei mehreren Wohnungen für ihre gemeinsame Hauptwohnung gemeldet sind.
Sind Ehegatten für eine gemeinsame Wohnung oder bei mehreren Wohnungen für eine gemeinsame Hauptwohnung nicht gemeldet, so sind die Lohnsteuerkarten von der Gemeinde auszustellen, in deren Bezirk der ältere Ehegatte am 20. September des Vorjahres für seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen für seine Hauptwohnung, gemeldet ist.
 
Seit dem 01.01.2004 gelten besondere Vorschriften in Bezug auf die Erteilung der entlastenden Steuerklasse II. Danach steht diese Steuerklasse nur noch den Personen zu, die tatsächlich alleine mit ihrem Kind/ihren Kindern in einem Haushalt leben. Sobald eine weitere volljährige Person mit im Haushalt wohnt, kann die Steuerklasse II nicht mehr erteilt werden. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um den Lebensgefährten/die Lebensgefährtin handelt oder ob lediglich eine "Wohngemeinschaft" vorliegt.
Änderungen der Lohnsteuerkarte:
Eheschließung
Kinderfreibeträge
Getrennt lebend
Wechsel der Lohnsteuerklassen
 
Verlust der Lohnsteuerkarte:
Falls Sie Ihre Lohnsteuerkarte verloren haben und die Ausstellung einer neuen wünschen, müssen Sie bei uns einen entsprechenden Antrag stellen.
 
Besonderheiten:
Die Ersatzlohnsteuerkarten können nur für das laufende Kalenderjahr ausgestellt werden.
Erforderliche Unterlagen
Änderung nach Eheschließung:
  • Heiratsurkunde
  • beide Steuerkarten
Kinderfreibetrag:
 
Es werden nur Kinder berücksichtigt, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
 
Für die Eintragung von Kindern benötigen wir
  • die Geburtsurkunde der Kinder
  • die Lohnsteuerkarten der Eltern
  • eine steuerliche Lebensbescheinigung bei Kindern die außerhalb unserer Samtgemeinde leben. 
Bei Änderungen wegen Getrennt lebend:
  
Für die Änderung der Lohnsteuerklasse benötigen wir
  • die Lohnsteuerkarten der getrennt lebenden Eheleute
Wechsel der Lohnsteuerklasse:
 
Für den Lohnsteuerklassenwechsel benötigen wir
  • die Lohnsteuerkarten der Eheleute
Kosten
Änderungen:
Alle Änderungen auf der Lohnsteuerkarte sind kostenfrei.
 
Ersatzlohnsteuerkarte:
Die Gebühr für die Ausstellung beträgt 5,00 Euro
Kontaktdaten und Öffnungszeiten
Meldeamt
Schloßstr. 3, 31558 Hagenburg
 Markt 1, 31553 Sachsenhagen

Öffnungszeiten:
Montags 09:00 - 12:00  14:00 - 15:30
Dienstags 09:00 - 12:00  14:00 - 15:30
Mittwochs 09:00 - 12:00  
Donnerstags 09:00 - 12:00  14:00 - 18:00
Freitags 09:00 - 12:00  

Zuständig
Frau Jutta Bornemann
Raumnummer: HGB-02, Telefon: 0 50 33 / 9 60 - 12
Frau Petra Hoppe
Raumnummer: HGB-02, Telefon: 0 50 33 / 9 60 - 12
Frau Monika Knoke
Raumnummer: HGB-02, Telefon: 0 50 33 / 9 60 - 13
Formular
Lohnsteuer, Erklärung zum Status "getrennt lebend"
Lohnsteuer, Erklärung zur Aufhebung des Status "getrennt lebend"
Lohnsteuer, Versicherung zum Entlastungsbetrag der Steuerklasse II

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