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Kinderreisepass

Infotext
Kinder mit deutscher Staatsbürgerschaft, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen für Auslandsreisen einen Kinderpass. 
 
Da sich die Einreisebestimmugen der einzelnen Länder unterscheiden und Kinderreisepässe nicht von allen Ländern anerkannt werden, sollten Sie bei ihrem Reiseveranstalter oder der Botschaft Ihres Ziellandes nachfragen, ob ein Kinderreisepass ausreichend ist oder ein Reisepass ausgestellt werden muss. 
Erforderliche Unterlagen
Für die Ausstellung eines Kinderreisepasses benötigen Sie folgende Unterlagen:
  • ein neues Lichtbild,
  • den alten ggf. ungültigen Kinderreisepass,
  • eine Abstammungs- bzw. Geburtsurkunde oder Familienbuch,
  • ggf. Ihre Spätaussiedlerbescheinigung bzw. den Bundesvertriebenenausweis.
Die Ausstellung eines Kinderreisepasses muss von beiden Elternteilen beantragt werden. Sobald das Kind in die Schule geht, ist auch eine eigenhändige Unterschrift des Kindes notwendig.
 
Besteht ein alleiniges Sorgerecht, ist bei der Antragstellung der Beschluss des Familiengerichts mitzubringen.
 
 
Kosten
Die Gebühren für die Ausstellung eines Kinderreisepasses betragen 13,00 €.
Verlust oder Diebstahl
Haben Sie Personalausweis, Reisepass oder Kinderpass verloren oder wurde er Ihnen gestohlen, teilen Sie dies bitte umgehend Ihrer Meldestelle mit. Sollten Sie Ihre Papiere wieder finden, informieren Sie bitte ebenfalls Ihr zuständiges Meldeamt.
Kontaktdaten und Öffnungszeiten
Meldeamt
Schloßstr. 3, 31558 Hagenburg
 Markt 1, 31553 Sachsenhagen

Öffnungszeiten:
Montags 09:00 - 12:00  14:00 - 15:30
Dienstags 09:00 - 12:00  14:00 - 15:30
Mittwochs 09:00 - 12:00  
Donnerstags 09:00 - 12:00  14:00 - 18:00
Freitags 09:00 - 12:00  

Zuständig
Frau Jutta Bornemann
Raumnummer: HGB-02, Telefon: 0 50 33 / 9 60 - 12
Frau Petra Hoppe
Raumnummer: HGB-02, Telefon: 0 50 33 / 9 60 - 12
Frau Monika Knoke
Raumnummer: HGB-02, Telefon: 0 50 33 / 9 60 - 13

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