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Hundesteuer
Infotext
Beschreibung
Nach den Hundesteuersatzungen der Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Sachsenhagen ist Gegenstand der Steuer das Halten von mehr als 3 Monate alten Hunden im Gemeindegebiet. Kann das Alter nicht nachgewiesen werden, so ist davon auszugehen, dass der Hund älter als 3 Monate ist.
Halter
Steuerpflichtig ist, wer einen Hund in seinem Haushalt oder Wirtschaftsbetrieb aufgenommen hat.
Hundeanmeldung
Wer einen Hund anschafft oder mit einem Hund zuzieht, hat ihn binnen 14 Tagen bei der Gemeinde anzumelden. Nach der Anmeldung wird eine Hundesteuermarke ausgegeben, die bei der Abmeldung wieder abgegeben werden muss. Der Hundehalter darf Hunde außerhalb seiner Wohnung oder seines umfriedeten Grundbesitzes nur mit der Hundemarke umherlaufen lassen.
Hundeabmeldung
Der bisherige Halter eines Hundes hat den Hund innerhalb von 14 Tagen abzumelden. Im Falle der Veräußerung des Hundes sind bei der Abmeldung Name und Wohnung des Erwerbers anzugeben.
Zwingersteuer
Von Hundezüchtern, die mindestens zwei rassereine Hunde der gleichen Rasse, darunter eine Hündin im zuchtfähigen Alter zu Zuchtzwecken halten, wird die Steuer auf Antrage in der Form einer Zwingersteuer erhoben. Der Zwinger und die Zuchttiere müssen in ein von einer anerkannten Hundezuchtvereinigung geführtes Zucht- oder Stammbuch eingetragen sein.
Steuerbefreiung
Steuerbefreiung ist auf Antrag zu gewähren für das Halten von
- Diensthunden staatlicher und kommunaler Dienststellen und Einrichtungen;
- Gebrauchshunden von Forstbeamten, im Privatforstdienst angestellten Personen, von bestätigten Jagdaufsehern und von Feldschutzkräften in der für den Forst-, Jagd- oder Feldschutz erforderlichen Anzahl;
- Herdengebrauchshunden;
- Sanitäts- oder Rettungshunden, die von anerkannten Sanitäts- oder Zivilschutzeinheiten gehalten werden;
- Hunden, die von wissenschaftlichen Instituten ausschließlich zu wissenschaftlichen Zwecken gehalten werden;
- Hunden, die in Anstalten von Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen vorübergehend untergebracht sind und nicht auf die Straße gelassen werden;
- Blindenführhunden;
- Hunden, die zum Schutze und zur Hilfe Blinder, Tauber oder hilfloser Personen unentbehrlich sind; die Steuerbefreiung kann von der Vorlage eines amtsärztlichen Zeugnisses abhängig gemacht werden.
Steuerermäßigung
Die Steuer ist auf Antrag des Steuerpflichtigen auf die Hälfte zu ermäßigen für das Halten von
- einem Hund, der zur Bewachung von Gebäuden benötigt wird, welche von dem nächsten bewohnten Gebäude mehr als 300 m (Luftlinie) entfernt liegen;
- Hunden, die von zugelassenen Unternehmen des Bewachungsgewerbes oder von berufsmäßigen Einzelwächtern bei der Ausübung des Wachdienstes benötigt werden;
- abgerichteten Hunden, die von Artisten oder berufsmäßigen Schaustellern für ihre Berufsarbeit benötigt werden;
- Hunden, die als Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde verwendet werden und eine Prüfung vor anerkannten Leistungsrichtern abgelegt haben. Das mit dem Antrag vorzulegende Prüfungszeugnis darf nicht älter als zwei Jahre sein;
- Jagdgebrauchshunden, die jagdlich verwendet werden.
Steuersätze
Die Steuer beträgt jährlich in der Gemeinde Auhagen:
| für den ersten Hund | 54,00 Euro |
| für den zweiten Hund | 120,00 Euro |
| für jeden weiteren Hund | 180,00 Euro |
Die Steuer beträgt jährlich in dem Flecken Hagenburg:
| für den ersten Hund | 60,00 Euro |
| für den zweiten Hund | 120,00 Euro |
| für jeden weiteren Hund | 180,00 Euro |
Die Steuer beträgt jährlich in der Stadt Sachsenhagen:
| für den ersten Hund | 48,00 Euro |
| für den zweiten Hund | 90,00 Euro |
| für jeden weiteren Hund | 150,00 Euro |
Die Steuer beträgt jährlich in der Gemeinde Wölpinghausen:
| für den ersten Hund | 48,00 Euro |
| für den zweiten Hund | 90,00 Euro |
| für jeden weiteren Hund | 150,00 Euro |
Neues Hundegesetz in Niedersachsen
Die niedersächsische Landesregierung hat Ende Mai 2011 das neue Hundegesetz verabschiedet. Auf Hundebesitzer und diejenigen, die es gerne werden wollen, kommen in der Hauptsache 3 wesentliche Neuerungen zu, die sich zeitlich staffeln:
- Haftpflichtversicherung:
Ab dem 01. Juli 2011 muss jeder Hundehalter für seinen Hund, wenn dieser älter als 6 Monate ist, eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindest-deckungssumme von 500.000,00 € für Personenschäden und 250.000,00 € für Sachschäden abgeschlossen haben.
- Kennzeichnungs-Chip:
Ebenfalls zum 01. Juli 2011 muss jeder Hund, der älter als 6 Monate ist, durch einen Transponder, den sog. „Chip“, gekennzeichnet sein. Diese Kennzeichnungen werden von jedem Tierarzt durchgeführt und sind für das Tier völlig ungefährlich.
- Hundeführerschein:
2 Jahre später, also ab dem 01. Juli 2013, müssen Hundehalter eine zum Halten von Hunden erforderliche Sachkunde nachweisen, besser bekannt als „Hundeführerschein“. (Dieser Nachweis wird aber z.B. nicht notwendig, wenn der Halter innerhalb der letzten 10 Jahre bereits nachweislich 2 Jahre ununterbrochen einen Hund gehalten hat.)
Die Bescheinigung über die Haftpflichtversicherung und der Nachweis über die Kennzeichnung sind bei der Samtgemeinde Sachsenhagen, Markt 1, 31553 Sachsenhagen einzureichen!
Kontaktdaten und Öffnungszeiten
Steueramt
Markt 1
31553 Sachsenhagen
Öffnungszeiten:
Markt 1
31553 Sachsenhagen
Öffnungszeiten:
| Montags | 09:00 - 12:00 | 14:00 - 15:30 |
| Dienstags | 09:00 - 12:00 | 14:00 - 15:30 |
| Mittwochs | 09:00 - 12:00 | |
| Donnerstags | 09:00 - 12:00 | 14:00 - 18:00 |
| Freitags | 09:00 - 12:00 |
Zuständig
Formular
Hundesteuer, Anmeldung
Anmeldung eines Hundes
> Download
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Hundesteuer, Abmeldung
Abmeldung eines Hundes
> Download
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Einzugsermächtigung
Einzugsermächtigung an die Samtgemeindekasse (zur Abbuchung fälliger Grundbesitzabgaben oder ähnliches)
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Hundegesetz (NHundG)
Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden |
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