Gemeinde Auhagen Gemeinde Hagenburg Stadt Sachsenhagen Gemeinde Wölpinghausen


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Grundsteuer

Infotext
Die Höhe der Grundsteuer A (Grundstücke der Land- und Forstwirtschaft) und der Grundsteuer B (sonstige Grundstücke nach dem Bewertungsgesetz) wird durch Multiplikation des vom Finanzamt festgestellten Grundsteuermessbetrages mit dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde errechnet.
 
Die Hebesätze für die Gemeinden Auhagen, Hagenburg, Wölpinghausen und die Stadt Sachsenhagen betragen: 
  • Grundsteuer A     =   330 v. H.
  • Grundsteuer B     =   330 v. H.
Kontaktdaten und Öffnungszeiten
Steueramt
Markt 1
31553 Sachsenhagen

Öffnungszeiten:
Montags 09:00 - 12:00 14:00 - 15:30
Dienstags 09:00 - 12:00 14:00 - 15:30
Mittwochs 09:00 - 12:00  
Donnerstags 09:00 - 12:00 14:00 - 18:00
Freitags 09:00 - 12:00  

Zuständig
Frau Anja Sydow
Raumnummer: SSH-02, Telefon: 0 57 25 / 94 10 - 16
Formular
Einzugsermächtigung
Einzugsermächtigung an die Samtgemeindekasse (zur Abbuchung fälliger Grundbesitzabgaben oder ähnliches)
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Grundstücksverkauf, Mitteilung über
Mitteilung über den Kauf oder Verkauf eines Grundstückes zur Neuveranlagung der Grundbesitzabgaben, etc.
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