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Grundsteuer
Infotext
Die Höhe der Grundsteuer A (Grundstücke der Land- und Forstwirtschaft) und der Grundsteuer B (sonstige Grundstücke nach dem Bewertungsgesetz) wird durch Multiplikation des vom Finanzamt festgestellten Grundsteuermessbetrages mit dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde errechnet.
Die Hebesätze für die Gemeinden Auhagen, Hagenburg, Wölpinghausen und die Stadt Sachsenhagen betragen:
- Grundsteuer A = 330 v. H.
- Grundsteuer B = 330 v. H.
Kontaktdaten und Öffnungszeiten
Steueramt
Markt 1
31553 Sachsenhagen
Öffnungszeiten:
Markt 1
31553 Sachsenhagen
Öffnungszeiten:
| Montags | 09:00 - 12:00 | 14:00 - 15:30 |
| Dienstags | 09:00 - 12:00 | 14:00 - 15:30 |
| Mittwochs | 09:00 - 12:00 | |
| Donnerstags | 09:00 - 12:00 | 14:00 - 18:00 |
| Freitags | 09:00 - 12:00 |
Zuständig
Formular
Einzugsermächtigung
Einzugsermächtigung an die Samtgemeindekasse (zur Abbuchung fälliger Grundbesitzabgaben oder ähnliches)
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Grundstücksverkauf, Mitteilung über
Mitteilung über den Kauf oder Verkauf eines Grundstückes zur Neuveranlagung der Grundbesitzabgaben, etc.
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