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Gefahrenabwehr

Infotext
Unter dem Begriff der Gefahrenabwehr ist die Bearbeitung von angezeigten Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen der Verordnung zur Allgemeinen Gefahrenabwehr in der Samtgemeinde Sachsenhagen (z.B. Lärmbelästigung, nicht ordnungsgemäße Hundehaltung etc.) zu verstehen.
 
Diese Anzeigen sollten grundsätzlich in schriftlicher Form mir detaillierter Zeit- und Ortsangabe der Zuwiderhandlung erfolgen.
Kontaktdaten und Öffnungszeiten
Ordnungsamt
Schloßstraße 3
31558 Hagenburg

Öffnungszeiten:
Montags 09:00 - 12:00 14:00 - 15:30
Dienstags 09:00 - 12:00 14:00 - 15:30
Mittwochs 09:00 - 12:00  
Donnerstags 09:00 - 12:00 14:00 - 18:00
Freitags 09:00 - 12:00  

Zuständig
Frau Monika Knoke
Raumnummer: HGB-02, Telefon: 0 50 33 / 9 60 - 13
Herr Roland Reichert
Raumnummer: HGB-04, Telefon: 0 50 33 / 9 60 - 15

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