Geburten
Wird Ihr Kind in einem der umliegenden Krankenhäuser geboren (Stadthagen, Neustadt am Rübenberge, Hannover, Bückeburg, etc.) wird die Geburt Ihres Kindes beim örtlichen Standesamt beurkundet.
Lediglich im Falle einer sogenannten "Hausgeburt", sprich wenn das Kind in Ihrer Wohnung im Bereich der Samtgemeinde Sachsenhagen geboren wird, ist das Standesamt Sachsenhagen für die Beurkundung zuständig.
Die Beurkundung der Geburt ist gebührenfrei.
Für gesetzliche Zwecke, z.B. Taufe, Kindergeld, Krankenkasse oder Erziehungsgeld werden gebührenfreie Urkunden ausgestellt.
Gebühren entstehen nur, wenn zusätzliche Urkunden bestellt werden. Dabei kostet die erste Urkunde 10 Euro, jede weitere 5,00 Euro.
Entsprechend dem Personenstand der Eltern bzw. Mutter ist die Vorlage unterschiedlicher Urkunden notwendig:
- verheiratete Mutter:
- ledige Mutter:
- geschiedene Mutter:
- verwitwete Mutter:
Informationen erfragen Sie bitte direkt beim Standesamt.
Markt 1
31553 Sachsenhagen
Öffnungszeiten:
| Montags | 09:00 - 12:00 | 14:00 - 15:30 |
| Dienstags | 09:00 - 12:00 | 14:00 - 15:30 |
| Mittwochs | 09:00 - 12:00 | |
| Donnerstags | 09:00 - 12:00 | 14:00 - 18:00 |
| Freitags | 09:00 - 12:00 |
<< Zurück

