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Führungszeugnisse

Infotext

Das Führungszeugnis ist ein Auszug über die zu Ihrer Person im Bundeszentralregister gespeicherten Daten. Das Register enthält Erkenntnisse zu rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilungen.

In der Regel wird ein Führungszeugnis zur Einstellung bei einem Arbeitgeber benötigt oder zur Vorlage bei Behörden für bestimmte Zwecke. Das Führungszeugnis wird ausschließlich vom Generalbundesanwalt (Bundeszentralregister) in Bonn ausgestellt.

Der Antrag ist bei der Meldebehörde des Ortes, in dem Sie mit einer Wohnung gemeldet sind, persönlich zu stellen. Der/die Antragsteller/in muss das 14. Lebensjahr vollendet haben und kann sich nicht durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Bei Personen unter 18 Jahren ist das persönliche Erscheinen eines Sorgeberechtigten erforderlich.

Soll das Führungszeugnis bei einer Behörde vorgelegt werden, ist der genaue Verwendungszweck und die genaue Anschrift ggf. mit Abteilungsangabe dieser Behörde anzugeben.

Die Übersendung des Führungszeugnisses erfolgt ca. 2-3 Wochen nach Antragstellung.

Erforderliche Unterlagen
Zur Beantragung eines Führungszeugnisses benötigen wir Ihren Personalausweis oder Reisepass.
Kosten
Die Gebühr für die Ausstellung eines Führungszeugnisses beträgt 13,00 €.
Kontaktdaten und Öffnungszeiten
Meldeamt
Schloßstr. 3, 31558 Hagenburg
 Markt 1, 31553 Sachsenhagen

Öffnungszeiten:
Montags 09:00 - 12:00  14:00 - 15:30
Dienstags 09:00 - 12:00  14:00 - 15:30
Mittwochs 09:00 - 12:00  
Donnerstags 09:00 - 12:00  14:00 - 18:00
Freitags 09:00 - 12:00  

Zuständig
Frau Jutta Bornemann
Raumnummer: HGB-02, Telefon: 0 50 33 / 9 60 - 12
Frau Petra Hoppe
Raumnummer: HGB-02, Telefon: 0 50 33 / 9 60 - 12
Frau Monika Knoke
Raumnummer: HGB-02, Telefon: 0 50 33 / 9 60 - 13
Frau Ulrike Miede
Raumnummer: SSH-01, Telefon: 0 57 25 / 94 10 - 15

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