Führungszeugnisse
Das Führungszeugnis ist ein Auszug über die zu Ihrer Person im Bundeszentralregister gespeicherten Daten. Das Register enthält Erkenntnisse zu rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilungen.
In der Regel wird ein Führungszeugnis zur Einstellung bei einem Arbeitgeber benötigt oder zur Vorlage bei Behörden für bestimmte Zwecke. Das Führungszeugnis wird ausschließlich vom Generalbundesanwalt (Bundeszentralregister) in Bonn ausgestellt.
Der Antrag ist bei der Meldebehörde des Ortes, in dem Sie mit einer Wohnung gemeldet sind, persönlich zu stellen. Der/die Antragsteller/in muss das 14. Lebensjahr vollendet haben und kann sich nicht durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Bei Personen unter 18 Jahren ist das persönliche Erscheinen eines Sorgeberechtigten erforderlich.
Soll das Führungszeugnis bei einer Behörde vorgelegt werden, ist der genaue Verwendungszweck und die genaue Anschrift ggf. mit Abteilungsangabe dieser Behörde anzugeben.
Die Übersendung des Führungszeugnisses erfolgt ca. 2-3 Wochen nach Antragstellung.
Schloßstr. 3, 31558 Hagenburg
Markt 1, 31553 Sachsenhagen
Öffnungszeiten:
| Montags | 09:00 - 12:00 | 14:00 - 15:30 |
| Dienstags | 09:00 - 12:00 | 14:00 - 15:30 |
| Mittwochs | 09:00 - 12:00 | |
| Donnerstags | 09:00 - 12:00 | 14:00 - 18:00 |
| Freitags | 09:00 - 12:00 |
Frau Jutta BornemannRaumnummer: HGB-02, Telefon: 0 50 33 / 9 60 - 12
Frau Petra HoppeRaumnummer: HGB-02, Telefon: 0 50 33 / 9 60 - 12
Frau Monika KnokeRaumnummer: HGB-02, Telefon: 0 50 33 / 9 60 - 13
Frau Ulrike MiedeRaumnummer: SSH-01, Telefon: 0 57 25 / 94 10 - 15
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