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Erschließungsbeitrag

Infotext
Die Erhebung von Erschließungsbeiträgen obliegt der jeweiligen Mitgliedsgemeinde. Diese haben hierfür entsprechende Erschließungsbeitragssatzungen erlassen.
 
Die Abrechnung und Veranlagung erfolgt durch die Samtgemeinde Sachsenhagen.
Kontaktdaten und Öffnungszeiten
Bauamt
Schloßstraße 3
31558 Hagenburg

Öffnungszeiten:
Montags 09:00 - 12:00 14:00 - 15:30
Dienstags 09:00 - 12:00 14:00 - 15:30
Mittwochs 09:00 - 12:00  
Donnerstags 09:00 - 12:00 14:00 - 18:00
Freitags 09:00 - 12:00  

Zuständig
Herr Ingo Harmening
Raumnummer: HGB-08, Telefon: 0 50 33 / 9 60 - 25
Dokument
Erschließungsbeitragssatzung Sachsenhagen
Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Sachsenhagen (Erschließungsbeitragssatzung - EBS)
> Download
Erschließungsbeitragssatzung Wölpinghausen
Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Wölpinghausen (Erschließungsbeitragssatzung – EBS)
> Download
Erschließungsbeitragssatzung Hagenburg
Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Hagenburg (Erschließungsbeitragssatzung – EBS)
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