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Erschließungsbeitrag
Infotext
Die Erhebung von Erschließungsbeiträgen obliegt der jeweiligen Mitgliedsgemeinde. Diese haben hierfür entsprechende Erschließungsbeitragssatzungen erlassen.
Die Abrechnung und Veranlagung erfolgt durch die Samtgemeinde Sachsenhagen.
Kontaktdaten und Öffnungszeiten
Bauamt
Schloßstraße 3
31558 Hagenburg
Öffnungszeiten:
Schloßstraße 3
31558 Hagenburg
Öffnungszeiten:
| Montags | 09:00 - 12:00 | 14:00 - 15:30 |
| Dienstags | 09:00 - 12:00 | 14:00 - 15:30 |
| Mittwochs | 09:00 - 12:00 | |
| Donnerstags | 09:00 - 12:00 | 14:00 - 18:00 |
| Freitags | 09:00 - 12:00 |
Zuständig
Dokument
Erschließungsbeitragssatzung Sachsenhagen
Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Sachsenhagen
(Erschließungsbeitragssatzung - EBS)
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Erschließungsbeitragssatzung Wölpinghausen
Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Wölpinghausen
(Erschließungsbeitragssatzung – EBS)
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Erschließungsbeitragssatzung Hagenburg
Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Hagenburg
(Erschließungsbeitragssatzung – EBS)
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