Eheschließung
Wer heiraten möchte, muss seine Eheschließung beim Standesamt anmelden (früher besser bekannt unter dem Namen Aufgebot). Zuständig für die Entgegennahme der Anmeldung zur Eheschließung ist das Standesamt, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen gemeldeten Wohnsitz hat.
Wenn Sie mehrere Wohnsitze haben, sollten Sie möglichst das Standesamt wählen, bei dem Sie auch die Ehe schließen möchten.
Sie können auch an einem Standesamt heiraten, das nicht Ihr Wohnsitz ist; doch in jedem Fall muss zunächst die Anmeldung der Eheschließung am Wohnsitzstandesamt erfolgen.
Die Anmeldung zur Eheschließung ist 6 Monate gültig und verfällt danach, so dass Ihr Wunschtermin innerhalb der 6 Monate nach der Anmeldung der Eheschließung liegen muss.
Eine telefonische Terminabsprache mit dem Standesbeamten für die Anmeldung zur Eheschließung ist wünschenswert.
Informationen erhalten Sie direkt im Standesamt.
| Grundgebühr für die Anmeldung der Eheschließung | |
| - wenn beide Verlobte deutsche Staatsangehörige sind | 40,00 Euro |
| - mit Auslandsbeteiligung | 80,00 Euro |
| Zusatzgebühr für Trauungen an Samstagen | 80,00 Euro |
Markt 1
31553 Sachsenhagen
Öffnungszeiten:
| Montags | 09:00 - 12:00 | 14:00 - 15:30 |
| Dienstags | 09:00 - 12:00 | 14:00 - 15:30 |
| Mittwochs | 09:00 - 12:00 | |
| Donnerstags | 09:00 - 12:00 | 14:00 - 18:00 |
| Freitags | 09:00 - 12:00 |
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