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Frau Jutta Bornemann
Raumnummer: HGB-02, Telefon: 0 50 33 / 9 60 - 12
Frau Petra Hoppe
Raumnummer: HGB-02, Telefon: 0 50 33 / 9 60 - 12
Frau Monika Knoke
Raumnummer: HGB-02, Telefon: 0 50 33 / 9 60 - 13
Frau Ulrike Miede
Raumnummer: SSH-01, Telefon: 0 57 25 / 94 10 - 15
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Beglaubigungen von Kopien
Infotext
Im Meldeamt können Sie Kopien von Schriftstücken einer deutschen Behörde, sowie von Schriftstücken in deutscher Sprache, die bei einer deutschen Behörde vorgelegt werden sollen, beglaubigen lassen (Ausnahmen siehe unten). Das Original und die Kopie müssen hierzu vorgelegt werden. Bei Bedarf erstellen wir für Sie die Kopien (gegen ein Entgelt von 0,25 € pro Seite).
Mit der Beglaubigung wird bestätigt, dass die Kopie inhaltlich mit dem Originaldokument identisch ist. Die Beglaubigung bescheinigt aber nicht die Echtheit oder Gültigkeit des Originals.
Dokumente, die in ausländischer Sprache verfasst sind ( z. B. ausländische Ausweisdokumente und Zeugnisse), dürfen wir leider nicht beglaubigen.
Nicht beglaubigt werden außerdem:
- Urkunden des Standesamtes (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden etc.)
- Abschriften aus amtlichen Registern
- Testamente
- Unterlagen über Erbrechts- und Grundstücksangelegenheiten
- Gerichtsurteile
- Vereins- und Handelsregisterauszüge
- eidesstattliche Versicherungen
- Generalvollmachten
- übersetzte ausländische Ausweisdokumente / Zeugnisse
Hinweise:
- Eine Beglaubigung von Zeugnissen erhaten Sie auch direkt bei der jeweiligen Schule kostenfrei.
- Schriftstücke des Privatrechts bzw. für den privaten Gebrauch können Sie bei jedem Notar beglaubigen lassen.
- Die Beglaubigungen ausländischer Dokumente können Sie bei der jeweiligen Auslandsvertretung vornehmen lassen.
Erforderliche Unterlagen
Für die Beglaubigung von Kopien benötigen wir zwangsläufig das Originaldokument.
Kosten
Die Gebühr für die Beglaubigung einer Fotokopie beträgt je Seite 2,00 Euro. Falls wir für Sie die Kopien erstellen, kommen nochmals 0,25 € pro Seite hinzu.
Beglaubigungen für Rentenzwecke sind gebührenfrei.
Kontaktdaten und Öffnungszeiten
Meldeamt
Schloßstr. 3, 31558 Hagenburg
Markt 1, 31553 Sachsenhagen
Öffnungszeiten:
Schloßstr. 3, 31558 Hagenburg
Markt 1, 31553 Sachsenhagen
Öffnungszeiten:
| Montags | 09:00 - 12:00 | 14:00 - 15:30 |
| Dienstags | 09:00 - 12:00 | 14:00 - 15:30 |
| Mittwochs | 09:00 - 12:00 | |
| Donnerstags | 09:00 - 12:00 | 14:00 - 18:00 |
| Freitags | 09:00 - 12:00 |
Zuständig
Frau Jutta BornemannRaumnummer: HGB-02, Telefon: 0 50 33 / 9 60 - 12
Frau Petra HoppeRaumnummer: HGB-02, Telefon: 0 50 33 / 9 60 - 12
Frau Monika KnokeRaumnummer: HGB-02, Telefon: 0 50 33 / 9 60 - 13
Frau Ulrike MiedeRaumnummer: SSH-01, Telefon: 0 57 25 / 94 10 - 15
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