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Automatenaufstellung

Infotext
Zur Aufstellung von Automaten und Spielgeräten in Gaststätten und ähnlichen Gebäuden ist eine Automatenaufstellererlaubnis nötig. Außerdem muss die Bauart der aufzustellenden Geräte von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zugelassen sein.
 
Gewinnspielgeräte dürfen nur aufgestellt werden, wenn die zuständige Behörde (Landkreis Schaumburg) eine Bestätigung nach der Gewerbeordnung ausgestellt hat, dass der Aufstellungsort im Sinne der Spielverordnung geeignet ist.
 
Themenbezogener Link
Kontaktdaten und Öffnungszeiten
Steueramt
Markt 1
31553 Sachsenhagen

Öffnungszeiten:
Montags 09:00 - 12:00 14:00 - 15:30
Dienstags 09:00 - 12:00 14:00 - 15:30
Mittwochs 09:00 - 12:00  
Donnerstags 09:00 - 12:00 14:00 - 18:00
Freitags 09:00 - 12:00  

Zuständig
Frau Ulrike Miede
Raumnummer: SSH-01, Telefon: 0 57 25 / 94 10 - 15
Frau Anja Sydow
Raumnummer: SSH-02, Telefon: 0 57 25 / 94 10 - 16
Formular
Vergnügungssteuer, An- und Abmeldung eines Spielgerätes
Formular zur An- oder Abmeldung von Spielgeräten für die Veranlagung in der Vergnügungssteuer
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