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Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Infotext

Im Gewerbezentralregister werden Entscheidungen von Verwaltungsbehörden mit gewerberechtlichem Zusammenhang (z.B. Entzug oder Widerruf von Konzessionen und Erlaubnissen, rechtskräftige Bußgeldentscheidungen) eingetragen.

Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister benötigen Sie in der Regel als selbständiger Gewerbetreibender für bestimmte behördliche Zwecke. Sie wird ausschließlich vom Generalbundesanwalt (Bundeszentralregister) in Bonn erteilt.

Der Antrag ist bei der Meldebehörde des Ortes, in dem Sie mit einer Wohnung gemeldet sind, persönlich zu stellen.

Bei Personengesellschaften (z.B. BGB-Gesellschaften, OHG, KG) müssen die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter den Antrag stellen, bei juristischen Personen (z.B. GmbH, AG) der/die Geschäftsführer/in, und zwar bei der Meldebehörde, bei der die vertretungsberechtigte Person mit einer Wohnung gemeldet ist.

Es ist mit einer Bearbeitungsdauer von ca. 2 Wochen zu rechnen.

Erforderliche Unterlagen
Zur Beantragung der Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird Ihr Personalausweis oder Reisepass benötigt.
Kosten
Die Gebühr beträgt 13,00 €.
Kontaktdaten und Öffnungszeiten
Ordnungsamt
Schloßstraße 3
31558 Hagenburg

Öffnungszeiten:
Montags 09:00 - 12:00 14:00 - 15:30
Dienstags 09:00 - 12:00 14:00 - 15:30
Mittwochs 09:00 - 12:00  
Donnerstags 09:00 - 12:00 14:00 - 18:00
Freitags 09:00 - 12:00  

Zuständig
Frau Jutta Bornemann
Raumnummer: HGB-02, Telefon: 0 50 33 / 9 60 - 12
Frau Petra Hoppe
Raumnummer: HGB-02, Telefon: 0 50 33 / 9 60 - 12

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