Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Im Gewerbezentralregister werden Entscheidungen von Verwaltungsbehörden mit gewerberechtlichem Zusammenhang (z.B. Entzug oder Widerruf von Konzessionen und Erlaubnissen, rechtskräftige Bußgeldentscheidungen) eingetragen.
Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister benötigen Sie in der Regel als selbständiger Gewerbetreibender für bestimmte behördliche Zwecke. Sie wird ausschließlich vom Generalbundesanwalt (Bundeszentralregister) in Bonn erteilt.
Der Antrag ist bei der Meldebehörde des Ortes, in dem Sie mit einer Wohnung gemeldet sind, persönlich zu stellen.
Bei Personengesellschaften (z.B. BGB-Gesellschaften, OHG, KG) müssen die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter den Antrag stellen, bei juristischen Personen (z.B. GmbH, AG) der/die Geschäftsführer/in, und zwar bei der Meldebehörde, bei der die vertretungsberechtigte Person mit einer Wohnung gemeldet ist.
Es ist mit einer Bearbeitungsdauer von ca. 2 Wochen zu rechnen.
Schloßstraße 3
31558 Hagenburg
Öffnungszeiten:
| Montags | 09:00 - 12:00 | 14:00 - 15:30 |
| Dienstags | 09:00 - 12:00 | 14:00 - 15:30 |
| Mittwochs | 09:00 - 12:00 | |
| Donnerstags | 09:00 - 12:00 | 14:00 - 18:00 |
| Freitags | 09:00 - 12:00 |
Frau Jutta BornemannRaumnummer: HGB-02, Telefon: 0 50 33 / 9 60 - 12
Frau Petra HoppeRaumnummer: HGB-02, Telefon: 0 50 33 / 9 60 - 12
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