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Niedersächsisches Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst
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Kommunaler Sozialdienst des Gesundheitsamtes
Entscheidung
Beratung von behinderten, alten, gesundheitlich beeinträchtigten und sozial schwachen Menschen
Rechtsgrundlage
Niedersächsisches Gesetz über den öffentlichen GesundheitsdienstKontaktdaten und Öffnungszeiten
Zuständig
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