Dorferneuerung Sachsenhagen

- Wann können private Maßnahmen gefördert werden?
- Förderfähig sind landwirtschaftlich und ehemals landwirtschaftlich genutzte Gebäude sowie ortsbildprägende Gebäude (= historische Gebäude vor 1945).
- Förderfähig sind auch kleinere Bau- und Erschließungsmaßnahmen zur Erhaltung und Gestaltung des dörflichen Charakters.
- Welche Maßnahmen können gefördert werden?
- Als Grundsatz gilt, dass sich förderungsfähige Maßnahmen an den Gebäuden auf alles beziehen, was von außen sichtbar ist, also die Erneuerung von Dächern, Fassaden, Fenstern, Toren und Türen.
- Förderfähig sind auch Maßnahmen zur Wiederherstellung des gebäudetypischen Charakters, z.B.die Entfernung unpassender Verkleidungen, der Rückbau unmaßstäblicher Fensteröffnungen.
- Aber auch Maßnahmen im Freibereich werden gefördert wie Hofbefestigungen, Entsiegelungen, Einfriedigungen, Begrünungsmaßnahmen.
- Welche besonderen Möglichkeiten eröffnen sich für landwirtschaftliche Betriebe?
- Bei Haupterwerbsbetrieben können auch Verbesserungen im Innenbereich gefördert werden, um die Erfordernisse an zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten anzupassen.
- Förderung für Umnutzungsvorhaben zur Schaffung und Sicherung zusätzlicher Einkommensquellen (z.B. Ferienwohnungen, Fremdenzimmer, Hofcafés, Hofläden, usw.)
- Der Neu- Aus- oder Umbau von landwirtschaftlichen Gemeinschaftsanlagen (z.B. ein Waschplatz für landwirtschaftliche Fahrzeuge) kann gefördert werden.
- Wie ist der Ablauf einer Fördermaßnahme von der Beratung bis zur Durchführung?
- Bei Bedarf im Vorfeld kostenlose fachkundige Beratung durch das Planungsbüro.
- Kostenvoranschlag vom Fachhandwerker einholen, ggfs. getrennt nach Gewerken wie Dachdecker-, Tischler- und Maurerarbeiten.
- Förderantrag ausfüllen, mit Kostenvoranschlag, Fotos und Maßnahmenbeschreibung bei der Stadt Sachsenhagen einreichen. Diese leitet den Antrag mit den Stellungnahmen der Stadt und des Planungsbüros an das Amt für Agrarstruktur weiter.
- Bei denkmalgeschützten Gebäuden muss dem Antrag außerdem eine denkmalrechtliche Genehmigung beigefügt werden.
- Bewilligung oder vorzeitigen Investitionsbeginnabwarten. Auf keinen Fall ohne schriftlichen Bescheid mit der Maßnahme beginnen!
- Durchführung der Maßnahme unter Beachtung der Auflagen und Hinweise vom Amt für Agrarstruktur.
- Auszahlung des bewilligten Zuschusses nach Verwendungsnachweis und abschließender Ortsbesichtigung durch das Amt für Agrarstruktur.
- In welcher Höhe können Maßnahmen gefördert werden?
- Die Zuschusshöhe beträgt für private Maßnahmen 30 % der Investitionssumme, jedoch nicht mehr als 20.000 € pro Gebäude. Der Zuschuss muss mindestens 2.500 € betragen, entsprechend einer Investition von mindestens 8.334 € .
- Umnutzungsmaßnahmen für landwirtschaftlichliche Betriebe können bis zu 40 % der Investitionssumme bezuschusst werden, jedoch nicht mehr als 50.000 €/Objekt. Eine Mindestinvestition von 25.000 € ist erforderlich.
- Wo bekomme ich Antragsformulare?
- Die Antragsformulare erhalten Sie im Rathaus Sachsenhagen, beim Amt für Agrarstruktur oder beim Planungsbüro. Außerdem können Sie auf diesen Internetseiten einen Antrag als PDF-Dokument herunterladen.
- Wann kann mit der Durchführung einer beantragten Maßnahme begonnen werden?
- Wenn das Amt für Agrarstruktur eine Maßnahme bewilligt, wird ein Zuwendungsbescheid erteilt. Erst danach darf mit der Maßnahme begonnen werden.
- Bei erhöhter Dringlichkeit eines Vorhabens (z.B. undichte Dacheindeckung) kann formlos ein vorzeitiger Investitionsbeginn beantragt werden. Auch dieser ist vom Amt für Agrarstruktur schriftlich zu genehmigen.
- Wird ohne einen schriftlichen Bescheid vom Amt für Agrarstruktur mit der Maßnahme begonnen, so verfällt der Anspruch auf Förderung! Dies betrifft auch die Auftragsvergabe an Handwerker.
- Holzfenster und Tonziegel sind zwar schöner, aber auch oft teurer. Muss es denn so etwas sein?
- In aller Regel: Ja! Im Detail geht es darum, die ländliche Baukultur in ihrer regionalen Eigenart zu erhalten und zu fördern.
- Mit der Bewilligung öffentlicher Fördermittel soll ein Anreiz geschaffen werden, traditionelle Konstruktionen, Formen und Materialien auch in Zukunft zu verwenden und damit die das historisch geprägte Dorfbild zu erhalten.
- Im Übrigen können Sie davon ausgehen, dass durch die traditionelle Ausführung einer Maßnahme der Wert Ihres Anwesens steigt.
- Ausnahmen sind in besonderen Fällen für die Nebengebäude landwirtschaftlicher Betriebe möglich. Die Beratung kann im Einzelfall Klarheit über Möglichkeiten und Grenzen der Gestaltung und Materialverwendung schaffen.
- Welche Auflagen sind mit der Förderung verbunden?
Mit den öffentlichen Fördermittel wird der Zweck verfolgt, die regionaltypischen Materialien und Farben zu erhalten bzw. wieder zu entdecken. Für die Dorferneuerung Sachsenhagen und Nienbrügge werden folgende Gestaltungsempfehlungen gegeben:
- Verwendung roter Tonziegel für Dacheindeckungen (Ausnahme evtl. bei landwirtschaftlichen Nebengebäuden).
- Für Ziegelfassaden sollte ein glatter roter Stein verwendet werden.
- Fassadenverkleidungen können mit einer Holzschalung oder einem Ziegelbehang erfolgen.
- Verwendung europäischer Hölzer für Fenster und Türen, naturbelassen oder mit einem Farbanstrich, jedoch nicht weiß.
- Gestaltung der Fenster mit einer konstruktiver Teilung, die an das Gebäude angepasst ist, z.B. Kämpfer, 2 Flügel, ggf. weitere Sprossen (keine "Sprossen in Aspik").
- Einfriedigungen: Holzstaketzaun (naturbelassen oder farbig, schmale Latten), Ziegel- oder Sandsteinmauer, Laubhecke (Liguster, Hainbuche, Weißdorn, kein Lebensbaum)
- Hof- und Wegebefestigungen können mit Naturstein, Ziegel oder anspruchsvollem Betonstein erfolgen. Die Versiegelung ist auf das notwendige Maß zu beschränken.
- Für Begrünungsmaßnahmen sind dorftypische Gehölze und Stauden zu verwenden.
Ansprechpartner der Dorferneuerung
Organisatorische Betreuung
Stadt Sachsenhagen
Herr Lichtinger Tel: 05725 / 9410-20
Marktplatz 1 Fax: 9410-31
31553 Sachsenhagen
Herr Lichtinger Tel: 05725 / 9410-20
Marktplatz 1 Fax: 9410-31
31553 Sachsenhagen
Gestalterische und inhaltliche Betreuung
Planungsgruppe Stadtlandschaft
Frau Bukies
Herr Deidert Tel: 0511 / 14391
Lister Meile 21 Fax: 15338
30161 Hannover
Frau Bukies
Herr Deidert Tel: 0511 / 14391
Lister Meile 21 Fax: 15338
30161 Hannover
Organisation und Verfahren
Amt für Agrarstruktur Hannover
Herr Schwerin Tel: 0511 / 30245-271
Postfach 367
30003 Hannover
Herr Schwerin Tel: 0511 / 30245-271
Postfach 367
30003 Hannover
- Wann können private Maßnahmen gefördert werden?
- Förderfähig sind landwirtschaftlich und ehemals landwirtschaftlich genutzte Gebäude sowie ortsbildprägende Gebäude (= historische Gebäude vor 1945).
- Förderfähig sind auch kleinere Bau- und Erschließungsmaßnahmen zur Erhaltung und Gestaltung des dörflichen Charakters.
- Welche Maßnahmen können gefördert werden?
- Als Grundsatz gilt, dass sich förderungsfähige Maßnahmen an den Gebäuden auf alles beziehen, was von außen sichtbar ist, also die Erneuerung von Dächern, Fassaden, Fenstern, Toren und Türen.
- Förderfähig sind auch Maßnahmen zur Wiederherstellung des gebäudetypischen Charakters, z.B.die Entfernung unpassender Verkleidungen, der Rückbau unmaßstäblicher Fensteröffnungen.
- Aber auch Maßnahmen im Freibereich werden gefördert wie Hofbefestigungen, Entsiegelungen, Einfriedigungen, Begrünungsmaßnahmen.
- Welche besonderen Möglichkeiten eröffnen sich für landwirtschaftliche Betriebe?
- Bei Haupterwerbsbetrieben können auch Verbesserungen im Innenbereich gefördert werden, um die Erfordernisse an zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten anzupassen.
- Förderung für Umnutzungsvorhaben zur Schaffung und Sicherung zusätzlicher Einkommensquellen (z.B. Ferienwohnungen, Fremdenzimmer, Hofcafés, Hofläden, usw.)
- Der Neu- Aus- oder Umbau von landwirtschaftlichen Gemeinschaftsanlagen (z.B. ein Waschplatz für landwirtschaftliche Fahrzeuge) kann gefördert werden.
- Wie ist der Ablauf einer Fördermaßnahme von der Beratung bis zur Durchführung?
- Bei Bedarf im Vorfeld kostenlose fachkundige Beratung durch das Planungsbüro.
- Kostenvoranschlag vom Fachhandwerker einholen, ggfs. getrennt nach Gewerken wie Dachdecker-, Tischler- und Maurerarbeiten.
- Förderantrag ausfüllen, mit Kostenvoranschlag, Fotos und Maßnahmenbeschreibung bei der Stadt Sachsenhagen einreichen. Diese leitet den Antrag mit den Stellungnahmen der Stadt und des Planungsbüros an das Amt für Agrarstruktur weiter.
- Bei denkmalgeschützten Gebäuden muss dem Antrag außerdem eine denkmalrechtliche Genehmigung beigefügt werden.
- Bewilligung oder vorzeitigen Investitionsbeginnabwarten. Auf keinen Fall ohne schriftlichen Bescheid mit der Maßnahme beginnen!
- Durchführung der Maßnahme unter Beachtung der Auflagen und Hinweise vom Amt für Agrarstruktur.
- Auszahlung des bewilligten Zuschusses nach Verwendungsnachweis und abschließender Ortsbesichtigung durch das Amt für Agrarstruktur.
- In welcher Höhe können Maßnahmen gefördert werden?
- Die Zuschusshöhe beträgt für private Maßnahmen 30 % der Investitionssumme, jedoch nicht mehr als 20.000 € pro Gebäude. Der Zuschuss muss mindestens 2.500 € betragen, entsprechend einer Investition von mindestens 8.334 € .
- Umnutzungsmaßnahmen für landwirtschaftlichliche Betriebe können bis zu 40 % der Investitionssumme bezuschusst werden, jedoch nicht mehr als 50.000 €/Objekt. Eine Mindestinvestition von 25.000 € ist erforderlich.
- Wo bekomme ich Antragsformulare?
- Die Antragsformulare erhalten Sie im Rathaus Sachsenhagen, beim Amt für Agrarstruktur oder beim Planungsbüro. Außerdem können Sie auf diesen Internetseiten einen Antrag als PDF-Dokument herunterladen.
- Wann kann mit der Durchführung einer beantragten Maßnahme begonnen werden?
- Wenn das Amt für Agrarstruktur eine Maßnahme bewilligt, wird ein Zuwendungsbescheid erteilt. Erst danach darf mit der Maßnahme begonnen werden.
- Bei erhöhter Dringlichkeit eines Vorhabens (z.B. undichte Dacheindeckung) kann formlos ein vorzeitiger Investitionsbeginn beantragt werden. Auch dieser ist vom Amt für Agrarstruktur schriftlich zu genehmigen.
- Wird ohne einen schriftlichen Bescheid vom Amt für Agrarstruktur mit der Maßnahme begonnen, so verfällt der Anspruch auf Förderung! Dies betrifft auch die Auftragsvergabe an Handwerker.
- Holzfenster und Tonziegel sind zwar schöner, aber auch oft teurer. Muss es denn so etwas sein?
- In aller Regel: Ja! Im Detail geht es darum, die ländliche Baukultur in ihrer regionalen Eigenart zu erhalten und zu fördern.
- Mit der Bewilligung öffentlicher Fördermittel soll ein Anreiz geschaffen werden, traditionelle Konstruktionen, Formen und Materialien auch in Zukunft zu verwenden und damit die das historisch geprägte Dorfbild zu erhalten.
- Im Übrigen können Sie davon ausgehen, dass durch die traditionelle Ausführung einer Maßnahme der Wert Ihres Anwesens steigt.
- Ausnahmen sind in besonderen Fällen für die Nebengebäude landwirtschaftlicher Betriebe möglich. Die Beratung kann im Einzelfall Klarheit über Möglichkeiten und Grenzen der Gestaltung und Materialverwendung schaffen.
- Welche Auflagen sind mit der Förderung verbunden?
Mit den öffentlichen Fördermittel wird der Zweck verfolgt, die regionaltypischen Materialien und Farben zu erhalten bzw. wieder zu entdecken. Für die Dorferneuerung Sachsenhagen und Nienbrügge werden folgende Gestaltungsempfehlungen gegeben:
- Verwendung roter Tonziegel für Dacheindeckungen (Ausnahme evtl. bei landwirtschaftlichen Nebengebäuden).
- Für Ziegelfassaden sollte ein glatter roter Stein verwendet werden.
- Fassadenverkleidungen können mit einer Holzschalung oder einem Ziegelbehang erfolgen.
- Verwendung europäischer Hölzer für Fenster und Türen, naturbelassen oder mit einem Farbanstrich, jedoch nicht weiß.
- Gestaltung der Fenster mit einer konstruktiver Teilung, die an das Gebäude angepasst ist, z.B. Kämpfer, 2 Flügel, ggf. weitere Sprossen (keine "Sprossen in Aspik").
- Einfriedigungen: Holzstaketzaun (naturbelassen oder farbig, schmale Latten), Ziegel- oder Sandsteinmauer, Laubhecke (Liguster, Hainbuche, Weißdorn, kein Lebensbaum)
- Hof- und Wegebefestigungen können mit Naturstein, Ziegel oder anspruchsvollem Betonstein erfolgen. Die Versiegelung ist auf das notwendige Maß zu beschränken.
- Für Begrünungsmaßnahmen sind dorftypische Gehölze und Stauden zu verwenden.
Ansprechpartner der Dorferneuerung
Organisatorische Betreuung
Stadt Sachsenhagen
Herr Wedemeier Tel: 05725 / 9410-10
Marktplatz 1 Fax: 9410-31
31553 Sachsenhagen
Herr Wedemeier Tel: 05725 / 9410-10
Marktplatz 1 Fax: 9410-31
31553 Sachsenhagen
Gestalterische und inhaltliche Betreuung
Planungsgruppe Stadtlandschaft
Frau Bukies
Herr Deidert Tel: 0511 / 14391
Lister Meile 21 Fax: 15338
30161 Hannover
Frau Bukies
Herr Deidert Tel: 0511 / 14391
Lister Meile 21 Fax: 15338
30161 Hannover
Organisation und Verfahren
Amt für Agrarstruktur Hannover
Herr Schwerin Tel: 0511 / 30245-271
Postfach 367
30003 Hannover
Herr Schwerin Tel: 0511 / 30245-271
Postfach 367
30003 Hannover
Download: Dorferneuerungsrichtlinie (DorfR) (PDF, 116 kb)
Download: Umnutzrichtlinie (UmnutzR) (PDF, 88 kb)
Download:
Dokument "private Maßnahmen"
(PDF, 375 kb)
Download: Dokument "öffentliche Maßnahmen" (PDF, 88 kb)
Download: Antrag (PDF, 30 kb)
Download: Dokument "öffentliche Maßnahmen" (PDF, 88 kb)
Download: Antrag (PDF, 30 kb)
